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16.02.2022

Anpassungen an die aktuelle Corona-Lage

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. Februar

„Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht und möglicherweise bereits überschritten hat“, so der Bericht aus der Kabinettssitzung vom 15. Februar. Die Infektionszahlen seien stabil und mittlerweile auch rückläufig, im Gesundheitswesen drohe keine Überlastung. Man rechne mit einer weiteren Entspannung in den nächsten Wochen und deshalb würden die Corona-Maßnahmen „schrittweise“ geändert.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, 17. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene (bisher maximal 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben jedoch unverändert.

Aus 2G plus wird generell 2G, das gilt für Zuschauer bei Sport & Kultur (Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos), für öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Messen, Tagungen, Kongresse, Freizeiteinrichtungen, Schlösser, Zoos, Gedenkstätten, Freizeitparks, Seilbahnen, Bäder, Thermen, Saunen, Hotels, Gastronomie.
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 Prozent bei Sportveranstaltungen, im Kulturbereich 75 Prozent) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.

3G gilt in Bussen und Bahnen, am Arbeitsplatz, in städtischen Rathäusern und Dienststellen, bei körpernahen Dienstleistungen, Sportausübung, Fitnessstudios und Solarien, in Hochschulen, bei beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung, außerschulischer Bildung, in Fahrschulen, Musikschulen, Bibliotheken und Archiven, Museen und Ausstellungen, bei Laienensembles.

Schulen & Kitas bleiben geöffnet.

Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.

Keine Beschränkung bei medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen (z.B. Fußpflege, Logopädie, Physiotherapie) sowie Gottesdiensten.

Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.

Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben

Bayern erwarte sich von der Ministerpräsidentenkonferenz außerdem weitere Öffnungsperspektiven für die Gastronomie, das Beherbergungswesen sowie für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken.

Zum 19. März enden voraussichtlich die aktuell geltenden bundesrechtlichen Corona-Befugnisse. Bis dahin sollten vorsorglich diese Handlungsmöglichkeiten im Freistaat aufrechterhalten bleiben, um jederzeit lageangepasst auf die Pandemie reagieren zu können.