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22.08.2023

Digitalisierung in der Kfz-Zulassungsstelle

Änderungen im Bereich des Online-Zulassungswesens

Zum 1. September tritt die Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Durch diese Gesetzesänderung werden in einer vierten Stufe die internetbasierten Zulassungsvorgänge umfangreich ausgeweitet.

Die fortschreitende Digitalisierung macht auch im Bereich Kfz-Zulassung nicht Halt. In Zukunft sollen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch juristische Personen möglichst alle Anliegen von zu Hause aus erledigen können. Bereits seit Oktober 2019 spiegelt sich mit dem Wirkbetrieb der dritten Stufe i-Kfz der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeugs mit teil- und vollautomatisierten Verwaltungsvorgängen (Neuzulassungen, Umschreibungen, Adressänderungen, Wiederzulassungen, Außerbetriebsetzungen) im Angebot der Online-Zulassungen wider. Der nächste große Schritt wird in wenigen Wochen gemacht. Ab 1. September tritt die neue FZV in Kraft.

Am interessantesten für die Bürgerinnen und Bürger dürfte die sofortige Inbetriebsetzung nach der erfolgten Online-Zulassung sein. Bisher musste man auf die von der Kfz-Zulassungsstelle ausgefertigten Zulassungsdokumente warten, bevor das Fahrzeug bewegt werden durfte. Durch die Gesetzesänderung wird es möglich sein, nach erfolgreichem Zulassungsantrag einen Zulassungsbescheid abzurufen sowie einen elektronisch generierten Zulassungsnachweis auszudrucken. Dieser ist anschließend gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen und zehn Tage lang gültig. Die Zulassungsunterlagen inklusive der Stempelplaketten erhält der Fahrzeughalter innerhalb des Gültigkeitszeitraums des vorläufigen Zulassungsnachweises per Post zugesandt.

In der Vergangenheit konnten im i-Kfz-Verfahren nur Zulassungen vorgenommen werden, bei denen ein normales Kennzeichen zugeteilt werden sollte. Nun wird die Vergabe auf E-Kennzeichen für Elektro- und Hybridfahrzeuge und Saisonkennzeichen ausgeweitet, ebenso auf H-Kennzeichen für Oldtimer, falls diese bereits mit Oldtimerkennung zugelassen sind.

Die bedeutendste Neuerung ist die Erweiterung des Nutzerkreises auf juristische Personen. Diese erhalten nun erstmals die Möglichkeit, das Angebot der internetbasierten Zulassungsvorgänge zu nutzen. Bisher war die Nutzung des Online-Verfahrens nur für natürliche Personen möglich.
Für juristische Personen mit mehr als 500 Zulassungen pro Jahr gibt es zudem ab September eine Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt. Dieses Portal ist auf die besonderen Bedürfnisse der Großkunden für Zulassungen im Massenverfahren zugeschnitten. Für die Stadt Ingolstadt ist diese Entwicklung im Übrigen nicht neu. In einem ähnlichen Verfahren wickelt das Straßenverkehrsamt für den ortsansässigen Fahrzeughersteller schon seit 2009 täglich hohe Zulassungsvolumina ab, bei vergleichsweise geringem Personaleinsatz.

Mit der Tageszulassung wird ein völlig neuer Zulassungsvorgang eingeführt. Es handelt sich um eine auf einen Tag befristete Zulassung, die bis 24 Uhr am Tag der Antragstellung gültig ist. Die Zulassungsdokumente werden ausgestellt, es entfällt jedoch die Siegelung der Kennzeichenschilder. Dies ist im Hinblick auf die Umwelt ressourcenschonend, da auch das Prägen der Schilder entbehrlich wird. Die Tageszulassung wird voraussichtlich auf eine große Resonanz bei Herstellern und Händlern stoßen, sowohl im i-Kfz-Verfahren als auch am Schalter in der Kfz-Zulassungsstelle.