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16.01.2024

Einmal neu bitte!

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies geschieht stufenweise und ist abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2024.

Wer noch einen alten Papierführerschein hat, ist beim Umtausch zuerst an der Reihe. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 sollten dies bereits erledigt haben. Die Geburtsjahre 1965 bis 1970 haben noch Zeit bis zum 19. Januar 2024. Alle Jüngeren müssen ihren Führerschein bis 2025 tauschen. Und wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 2033 behalten.

Bei den neueren Führerscheinen im Kartenformat läuft die erste Umtauschstufe bis 2026, nämlich für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter – bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellung bis 18. Januar 2013.

Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bei Reisen ins Ausland kann es, je nach Ziel, zu erheblichen Problemen kommen.

Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Alle, die ihren Hauptwohnsitz in Ingolstadt haben, wenden sich für den Umtausch an das Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle, Wiechertstraße 1, Ingolstadt (Telefon: 0841 305–1772 bis -1775). Der Führerschein sollte rechtzeitig getauscht werden, um lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden. Termine zur persönlichen Vorsprache können einfach über www.ingolstadt.de/termin gebucht werden.

Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate) und der aktuelle Führerschein benötigt. Wenn der alte Papierführerschein nicht in Ingolstadt ausgestellt wurde, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde eingeholt. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro zzgl. 5,25 Euro für den Direktversand durch die Bundesdruckerei bequem nach Hause. Das erspart zusätzliche Wege und Wartezeit.