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04.02.2022

Entlastung für das Gesundheitsamt

Änderungen in der Kontaktnachverfolgung an Schulen und Kitas

Aufgrund des hohen Infektionsschutzniveaus in den Schulen findet hier nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums ab sofort keine Kon­takt­personenermittlung durch das Gesundheitsamt mehr statt. Alle negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse des Indexfalls besuchen unter einem intensivierten Testregime weiterhin den Unterricht. Dieses beginnt an dem Schultag, der auf die Positivtestung des Indexfalls folgt und umfasst insgesamt fünf Schultage. Sollte ein weiterer Infektionsfall in der Klasse auftreten, beginnt die 5-Tage-Frist des intensivierten Testregimes (täglicher Test) neu.

Kommt es in einer Klasse oder einem Kurs zu einer gravierenden Häufung von Infektionsfällen (Richtwert: Abwesenheit von etwa der Hälfte der Schülerinnen und Schüler), ordnet die Schulleitung in Abstimmung mit der Schulaufsicht für fünf Wochentage Distanzunterricht für die ganze Klasse an. Diese Anordnung, die die Unterrichtsorganisation betrifft und keine Quarantäneanordnung darstellt, gilt für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.

Auch für Kindertageseinrichtungen gelten laut Gesundheitsministerium neue Regelungen: Künftig findet keine Kontaktnachverfolgung in Einzelfällen mehr statt. Solange nur einzelne Kinder oder Beschäftige positiv auf das Corona-Virus getestet werden, hat dies zunächst für die übrigen Kinder und die Beschäftigten keine Auswirkungen auf den Besuch der Einrichtung.

Wenn mehr als 20 Prozent der Kinder, die in der Gruppe regelmäßig betreut werden, innerhalb der letzten fünf Tage infiziert sind, soll die Gruppe vom Träger für fünf Wochentage geschlossen werden und / oder Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Gruppenschließungen und Quarantäne erfolgen unabhängig voneinander. Weitere Details sind nach der Überarbeitung der Quarantäneregeln durch das Gesundheitsministerium angekündigt.

Von diesen Neuregelungen verspricht sich auch das Gesundheitsamt Ingolstadt wesentliche Erleichterungen und eine Entspannung der andauernden Arbeitsbelastung.

Bei der weiteren Bearbeitung der Fälle konzentriert sich das Gesundheitsamt Ingolstadt weiterhin auf den Erstkontakt mit den Infizierten. Eine Kontaktpersonenermittlung erfolgt nurmehr im Umfeld vulnerabler Gruppen, aufgrund der hohen Fallzahlen kommt es zu priorisierter Bearbeitung und mitunter erheblichen zeitlichen Verzögerungen, z.B. bei der Ausstellung von Quarantäne-Bescheiden.

Auch bei der Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit denjenigen, die ein positives PCR-Testergebnis erhalten haben, kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Sofern binnen 48 Stunden noch keine Kontaktaufnahme erfolgte, bittet das Gesundheitsamt die infizierten Bürgerinnen und Bürger darum, die wichtigsten Angaben mit einem Online-Formular (zu finden unter www.ingolstadt.de/corona in der Rubrik „Was tun bei positivem PCR-Testergebnis“) mitzuteilen.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl an Neumeldungen konnten in dieser Woche nicht alle eingehenden neuen Fälle tagesaktuell weitergemeldet werden. War bislang eine Weitermeldung neuer Fälle an LGL und RKI noch am selben Tag möglich, kommt es nun auch in Ingolstadt zu Verzögerungen (aktuell rund 500 Fälle im Rückstand). Dieser Rückstand wird in den kommenden Tagen durch Nachmeldungen zu Schwankungen der lokalen 7-Tages-Inzidenz führen.

Das Gesundheitsamt Ingolstadt hatte in Vorbereitung auf die „Omikron-Wand“ verschiedene organisatorische Maßnahmen, Priorisierung von Aufgaben und Personalzuweisungen vorgenommen. Erneut wird derzeit das Gesundheitsamt durch zusätzliche Kräfte aus der Stadtverwaltung und anderen Behörden aufgestockt.

Grundsätzliches Verhalten bei positivem Test
Generell weist das Gesundheitsamt auf die landesweit geltenden Vorgaben hin: Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, muss sich unverzüglich in Isolation begeben. Dies gilt automatisch als behördlich angeordnet, ohne dass es einer individuellen Mitteilung des Gesundheitsamtes bedarf. (AV Isolation des Freistaats Bayern).

Wer im Rahmen eines Selbst- oder Schnelltests ein positives Ergebnis erhält, muss sich umgehend absondern und das Testergebnis mit einem Nukleinsäuretest (PCR oder NAT) überprüfen lassen. Das ist zum Beispiel beim städtischen Testzentrum (Terminvereinbarung: www.ingolstadt.de/corona) oder bei niedergelassenen Ärzten möglich. Infizierte sollten nach Vorliegen ihres positiven PCR-Testergebnisses ihre engen Kontaktpersonen selbst informieren.

Informationen zu Isolation und Quarantäne sind auf den Seiten der Stadt Ingolstadt zu finden: www.ingolstadt.de/corona