Seiteninhalt

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Beschreibung

Nach der Regelung des § 12 Abs. 4 FZV sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Die Fahrten müssen in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Darunter fallen insbesondere Fahrten

  • zur Zulassung des Fahrzeuges und Abstempelung der Kennzeichenschilder
  • zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung innerhalb des Zulassungsbezirkes  und eines angrenzenden Bezirkes.

Die Zulassungsbehörde muss vorab ein Kennzeichen zugeteilt haben (Vorwegzuteilung), bzw. es besteht eine Reservierung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 FZV (Verbleibskennzeichenreservierung nach Außerbetriebsetzung für 1 Jahr) und die Fahrten sind von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst.
Rückfahrten nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Benötigte Unterlagen für die Vorwegzuteilung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die auch Fahrten mit
    ungestempelten Kennzeichen umfasst
  • bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand) im Original
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) im Original
  • zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Formulare/Links

Vollmacht

Hinweise

Das ungestempelte Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein. Die Fahrzeugpapiere sind mitzuführen.
Eine Vorwegzuteilung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren wird durch die Zulassungsbehörde für maximal fünf Tage erteilt.

Notwendige Fahrten zur Werkstatt, Hauptuntersuchung und Zulassungsbehörde müssen bei der Vorwegzuteilung auf direktem Weg erfolgen. Private Umwege (z.B. Einkauf) sind nicht zulässig. Die Fahrten dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirkes Ingolstadt und eines angrenzenden Zulassungsbezirkes (Landkreise Neuburg, Pfaffenhofen, Eichstätt) durchgeführt werden.

Gebühren

Die Grundgebühr für eine Vorwegzuteilung beträgt 12,80 Euro. Hinzu kommen die Gebühr für die Vorwegzuteilung des Kennzeichens (2,60 Euro) und ggf. die Gebühr für ein Wunschkennzeichen (10,20 Euro).

Kontakt

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen