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12.02.2022

Im Sommer erscheint das neue Adressbuch

Widerspruch gegen Eintragung bis Mitte März möglich

Im Sommer 2022 wird vom Adressbuchverlag RUF in Zusammenarbeit mit der Stadt Ingolstadt das Ingolstädter Adressbuch neu herausgegeben.
Es wird ein nach Alphabet und Straßen gegliedertes Einwohnerverzeichnis, einen Firmen- und Branchenteil, einen Behördenwegweiser sowie ein Verzeichnis von Vereinen und Verbänden enthalten.
Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes ist die Stadt Ingolstadt berechtigt, dem Verlag Namen und Anschrift aller Einwohner über 18 Jahre mitzuteilen. Jeder Einwohner, der seinen Adresseintrag im Adressbuch nicht wünscht, hat die Möglichkeit, seiner Eintragung in das Adressbuch zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich beim Bürgeramt der Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt oder während der allgemeinen Öffnungszeiten (Terminvereinbarung unter www.ingolstadt.de/termin) zur Niederschrift im Bürgeramt eingereicht werden. Der Widerspruch kann auch online unter der Adresse www.ingolstadt.de/adressbuch-formulare eingereicht werden.
Für den Fall, dass im Melderegister der Stadt Ingolstadt bereits eine allgemeine Auskunftssperre oder ein entsprechender Widerruf eingetragen sein sollte, ist kein neuer Antrag erforderlich. Der Widerspruch muss spätestens bis zum 18. März 2022 bei der Stadt Ingolstadt eingereicht werden. Weitere Auskünfte erteilt die Stadt Ingolstadt, Bürgeramt unter Tel. 0841/305-1500.

Firmen, Handel- und Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, die im Branchenverzeichnis nicht erscheinen wollen, müssen dies bis spätestens 18. März 2022 der Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG, Haydnstr. 1, 80336 München, Tel.: 089/54418340, Fax: 089/54418338 schriftlich mitteilen.

Unterlagen, die an Vereine und Verbände zur Überprüfung zugesandt werden, bitten wir umgehend an die Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG zurückzuschicken, da sonst keine Eintragung erfolgen kann. Stichtag hierfür ist auch der 18. März 2022.

Vereine, Verbände und Interessengruppen, die neu in das Adressbuch aufgenommen werden wollen, können dies ebenfalls bis zum 18. März 2022 bei der Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG schriftlich beantragen.
Ab sofort nehmen Beauftragte des Adressbuchverlages RUF KG auch Werbeinserate und gebührenpflichtige Einträge entgegen, soweit sie zu den kostenlosen Grundeinträgen zusätzlich gewünscht werden.