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30.08.2018

Ingolstadt soll grüner werden

Wichtige Funktionen für das Stadtklima

Ingolstadt ist eine dynamisch wachsende Stadt mit einer regen Bautätigkeit. Damit wird es immer wichtiger, die verbleibenden Freiflächen zu begrünen und neue Gebäude mit Dach- und Fassadenbegrünungen zu versehen. Aus diesem Grund hat der Ingolstädter Stadtrat im Juni die Satzung über die Gestaltung der unbebauten Flächen auf bebauten Grundstücken beschlossen, auch Begrünungs- und Gestaltungssatzung genannt.

Die Satzung ist ein Baustein, Ingolstadt grün und lebenswert zu halten. Im Zeichen des Klimawandels sollen möglichst viele der verbleibenden Freiflächen mit Gehölzpflanzungen, Wiesen, Rasen und Stauden zu bepflanzt werden, damit sich die Wohlfahrtswirkungen von Grünflächen in der Stadt entfalten können. Beschattung und Verdunstungsleistungen der Bäume wirken dem Aufheizungseffekt der Beton- und Asphaltflächen entgegen und kühlen das Stadtklima im Sommer.

Die Blätter der Gehölze binden Feinstaub aus der Luft und durch deren Sauerstoffproduktion wird die Qualität der Luft allgemein verbessert. Das dichte Wurzelwerk von Bäumen und Sträuchern verhindert bei Starkregenereignissen das Abschwemmen von Oberboden und steigert die Wasserrückhaltefähigkeit der Böden. Neben diesen immer wichtiger werdenden stadtklimatischen und stadtökologischen Funktionen ermöglichen Grünflächen eine hohe Aufenthaltsqualität im Freien und bieten Naherholungsmöglichkeiten für Anwohner.

In der Regel sind mindestens 15 Prozent des gesamten Baugrundstückes zu begrünen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Regel mit Fassaden- und Dachbegrünungen kompensiert werden. Zuwege, Stellplätze und Zufahrten sind nach Möglichkeit barrierefrei zu gestalten und, soweit es die Nutzung zulässt, mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen. Zufahrten sollten vorhandenes öffentliches Grün, wie zum Beispiel Straßenbäume, dabei nicht beeinträchtigen. Offene Stellplätze im Freien sind mit Bäumen zu überstellen und einzugrünen. Dabei ist für je 5 Stellplätze ein Laubbaum zu pflanzen. Tiefgaragen und Tiefgaragenzufahrten sind zu begrünen. Die Decken der Tiefgaragen außerhalb der Gebäude sind dabei so unter das künftige Geländeniveau abzusenken, dass eine Überdeckung mit mindestens 40 cm geeignetem Bodensubstrat zuzüglich der notwendigen Schutz- und Entwässerungsschicht gewährleistet ist.
Beratungen zu der Gestaltung von Freiflächen bei Bauvorhaben bietet das Gartenamt.