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01.03.2023

Kommunales Corona-Testzentrum schließt

Tests bei Ärzten, Apotheken oder privaten Betreibern

Zum 1. März setzt das Bundesgesundheits­ministerium die zuletzt noch verbliebenen Corona-Testverpflichtungen vorzeitig aus. Nach dem Beschluss des Bayerischen Ministerrates gelten ebenfalls ab 1. März in Bayern keine Einschränkungen durch Corona-Verordnungen und -Allgemeinverfügungen mehr. Damit schließen auch die kommunalen Teststationen in Bayern.

Auch das städtische Corona-Testzentrum Auf der Schanz wird am Mittwoch, 1. März, geschlossen. Testungen können weiterhin bei einigen Apotheken, in Arztpraxen sowie privat betriebenen Schnelltestzentren vorgenommen werden.

Die letzten bundesrechtlichen Regelungen zur Maskenpflicht etwa für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten noch bis zum 7. April. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können darüber hinaus weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.