Seiteninhalt
11.03.2023

Leistungen für mehr Kinder

Bildungs- und Teilhabepaket ausgeweitet

Seit Beginn des Jahres können mehr Kinder und Jugendliche als bisher Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

„Das liegt daran, dass nun aufgrund der Wohngeldreform mehr Familien Wohngeld beantragen können, und Wohngeldbezug ist wiederum eine der Voraussetzungen, um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen zu können“, erklärt Sozialreferent Isfried Fischer. „Das gleiche gilt für alle Kinder und Jugendlichen, deren Familien Bürgergeld erhalten oder Kinderzuschlag beziehen, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.“

Was steckt drin im Bildungs- und Teilhabepaket?

Die vollständige Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten durch die Stadt ist eine der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Auch bei ein- und mehrtägigen Ausflügen von Schulen und Kitas erstattet die Stadt die Kosten, z.B. für Klassenfahrten, Schullandheim und Auslandsaustausch. Schülerinnen und Schüler erhalten für den persönlichen Schulbedarf im Schuljahr aktuell 174 Euro, etwa für Schultasche, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Kosten für die Lernförderung, also Nachhilfe, übernommen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten außerdem ein Teilhabebudget bis zu 180 Euro jährlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote. Aus dem Budget können z.B. Sportvereinsbeiträge, Schwimmkurse, Mal- und Musikunterricht oder Jugendfreizeiten finanziert werden.

Schon in den vergangenen drei Jahren sind die Förderungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kontinuierlich angestiegen. „2020 haben wir 3.140 Mal Fördermittel ausgezahlt, 2021 rund 3.800 Mal und vergangenes Jahr knapp 4.500 Mal“, zählt Fischer auf. „Das heißt aber nicht, dass es ebenso viele Kinder und Jugendliche waren, denn manche haben mehrfach Fördermittel erhalten, also beispielsweise für das Mittagessen an der Schule und den Schulausflug.“

Heuer werden voraussichtlich deutlich mehr Fördermittel ausgezahlt, wenn die Familien Wohngeld beantragen.

Eltern mit einem Kind sollten, abhängig von der Miethöhe, bis zu einem Bruttoerwerbseinkommen von rund 3.600 Euro prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Wohngeld und damit zusätzlich auch Anspruch auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihr Kind haben. Bei zwei bzw. drei Kindern steigt die Einkommensgrenze auf rund 4.800 Euro (2 Kinder) bzw. 5.500 Euro (3 Kinder).

Für Alleinerziehende ergeben sich andere Einkommensgrenzen beim Wohngeld. Einerseits gibt es einen Freibetrag – andererseits sind beim Monatseinkommen nicht nur der eigene Bruttoverdienst, sondern auch Unterhaltszahlung bzw. Unterhaltsvorschussleistungen hinzuzurechnen. Beträgt diese Summe bei einem Kind bis zu rund 3.000 Euro, bei zwei Kindern bis zu etwa 3.700 Euro und bei drei Kindern bis zu knapp 5.000 Euro, lohnt sich auch hier möglicherweise ein Wohngeldantrag.

Wie bekommt man die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

Bildungs- und Teilhabeleistungen können Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, beim Jobcenter der Stadt im Sozialen Rathaus beantragen. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket, die Möglichkeit Antragsformulare herunter- und Nachweise heraufzuladen finden sich auf der Homepage der Stadt unter https://ingolstadt.de/Leben/Arbeit-Jobcenter/Bildung-Teilhabe/

Familien mit Kindern im Kita-Alter und in der Mittagsbetreuung profitieren doppelt

Familien, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten, können zusätzlich einen Platz in einer Kita (Kindergarten, Hort oder Kinderkrippe) oder eine Kindertagesbetreuung im Ergebnis kostenfrei in Anspruch nehmen. Für Familien mit Bildungs- und Teilhabeleistungen werden auch die Kosten der Mittagsbetreuung an Schulen übernommen.

Diese zusätzliche Leistung des SGB VIII erhalten Eltern, die in Ingolstadt wohnen, beim Amt für Kinderbetreuung und -bildung der Stadt in der Harderstraße 17. Der entsprechende Antrag muss nicht persönlich, sondern kann auch per Post, E-Mail oder direkt online gestellt werden. Alle Hinweise zur Antragstellung, Formulare und der Link zum Online-Antrag finden sich auf der Homepage der Stadt https://ingolstadt.de/Leben/Kinder-Jugend-Familie/Kinderbetreuung/

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und zu zusätzlichen Leistungen für Kinderbetreuung.