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08.02.2022

Mehr Zuschauer bei Kultur und Sport

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 8. Februar

Der bayerische Ministerrat hat jetzt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 23. Februar verlängert und eine Kapazitätserhöhung u.a. bei Kultur und Sport sowie die Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie beschlossen.

Die Omikron-Welle führe zwar weiter zu Höchstständen bei den Infektionszahlen, so der Bericht, die Situation in den Krankenhäusern zeige aber, dass die Infektionsinzidenz nicht mehr der alleinige Gradmesser sein könne: Die Intensivbettenbelegung sei stabil und betrage nur rund ein Drittel im Vergleich zur bisherigen Spitzenbelastung. „Droht aber keine Überlastung des Gesundheitssystems“, so der Beschluss, „müssen die Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zurückgefahren werden. Für Bayern ist damit der Zeitpunkt zum Einstieg in den Ausstieg der Corona-Maßnahmen gekommen. Unser bayerischer Weg heißt: Sanfte, kontrollierte und schrittweise Öffnung – in enger Abstimmung mit Medizin und Wissenschaft.“

Nun wird die 15. BayIfSMV bis einschließlich 23. Februar verlängert und zum 9. Februar u.a. in folgenden Punkten angepasst:

  • Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden weiter vereinheitlicht. Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht.
  • Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen (bisher 2G) sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.
  • Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.
  • Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.
  • Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.

Außerdem wird Bayern die staatlichen Impfzentren mindestens bis zum 31. Dezember 2022 fortführen und sich frühzeitig unter anderem auf Impfungen mit weiteren Impfstoffen (z. B. Varianten-angepasste Impfstoffe, Impfstoffe für unter 5-Jährige) sowie auf die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorbereiten.