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25.10.2023

Mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt

Qualifizierter Mietspiegel für Ingolstadt tritt in Kraft

Der Ruf nach einem Mietspiegel für Ingolstadt ertönt schon seit vielen Jahren. Nun ist er realisiert worden und ab 1. November gültig. „Wichtige Voraussetzungen waren das Mietspiegelreformgesetz und die Mietspiegelverordnung, die zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten sind. Damit wurden rechtliche Grundlagen geschaffen, nach welchen Grundsätzen qualifizierte Mietspiegel überhaupt zu erstellen sind“, erklärt Karl Hofmann vom Sozialreferat. 

In Ingolstadt wurden daraufhin im Dezember 2022 rund 10.000 Mieter und Vermieter angeschrieben und die Resonanz war enorm. „Wir hatten auf einen Rücklauf von rund tausend Fragebögen gehofft, haben aber letztendlich sogar 2.500 ausgefüllte Fragebögen zurückbekommen“, freut sich Hofmann. Gesetzliche Vorgabe für die notwendige Datengrundlage für Ingolstadt wären 500 Fragebögen gewesen. Dieses ausgezeichnete Datenmaterial ermöglichte die Erstellung eines Mietspiegels, der eine hohe Aussagekraft und Qualität hat – ein großer Vorteil vor allem bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Deshalb wurde er auch vom Mieterbund und vom Haus- und Grundbesitzerverein als „Qualifizierter“ Mietspiegel anerkannt.

Der nun vorliegende Mietspiegel bildet die ortsüblichen Vergleichsmieten unter Berücksichtigung zahlreicher Indikatoren ab. Neben der Basismiete werden Faktoren wie Baujahr, Beschaffenheit des Hauses, Wohnungsausstattung, Modernisierungsmaßnahmen und die Wohnlage berücksichtigt. Im Anhang gibt es dazu ein vollständiges Straßenverzeichnis von Ingolstadt, in dem die Wohnlage kategorisiert ist. Auf dieser Datengrundlage soll mehr Markttransparenz hergestellt werden.

Zur einfachen und praktischen Anwendung wird neben einer Broschüre auch ein Online-Tool bereitgestellt, das unter www.ingolstadt.de/mietspiegel zu finden ist. Hier können Mieter und Vermieter durch Eingabe verschiedener Parameter die Miete für die eigene Wohnung berechnen.  

„Der qualifizierte Mietspiegel wird sicher nicht jedem gefallen, aber aus Datensicht ist er nicht angreifbar“, bilanziert Karl Hofmann. „Er bildet eine objektive Grundlage bei etwaigen Mietstreitigkeiten bzw. hilft, diese im Vorfeld zu vermeiden.“