Seiteninhalt
01.02.2024

Grundsatzbeschluss zur Medizinstrategie

Konzept für regionalen Klinikverbund soll erarbeitet werden


In einer Sondersitzung hat der Ingolstädter Stadtrat am Dienstagabend über das Gutachten zur regionalen Medizinstrategie beraten und mit großer Mehrheit einen Grundsatzbeschluss dazu gefasst.

Oberbürgermeister Christian Scharpf: „Die medizinische Versorgung steht allgemein unter großem Veränderungsdruck. Die Antwort auf Kostensteigerungen, Personalmangel, Digitalisierung, Ambulantisierung etc. ist für uns eine engere Zusammenarbeit in der gesamten Region, wie es das vorliegende Medizingutachten vorschlägt. Für das Klinikum Ingolstadt ist der stärkere Schulterschluss mit den Krankenhäusern in den Nachbarlandkreisen von enormer Bedeutung.“

Mitte Januar wurde das Medizingutachten allen Mandatsträgern der Region in einer gemeinsamen Sitzung vorgestellt. In diesen Tagen befassen sich die Kreistage und auch der Ingolstädter Stadtrat getrennt damit. Sondersitzungen der Gremien sollen ausreichend Raum und Zeit auch für tiefergehende und umfassendere Fragen bieten und Aspekte können aus der individuellen Sicht der einzelnen Gebietskörperschaft diskutiert werden.

Der erste Teil der Sitzung des Ingolstädter Stadtrats war nicht-öffentlich, um auch Wirtschafts- und Strukturdaten des Klinikums vertraulich diskutieren zu können. In einem zweiten, öffentlichen Teil stellten die Fraktionen ihre Positionen dar, bevor der Grundsatzbeschluss bei vier Gegenstimmen gefasst wurde.

„Dass der Stadtrat die gemeinsame standortübergreifende Medizinstrategie mit großer Mehrheit befürwortet hat, begrüße ich ausdrücklich. Es ist ein starkes Votum aus Ingolstadt. Die Kreistage in Eichstätt und Pfaffenhofen haben bereits vorgestern zugestimmt“, so der Oberbürgermeister. „Damit ist der Startschuss zur weiteren Ausarbeitung eines integrierten Klinikverbundes gegebenen. Selbstverständlich werden Stadtrat und Aufsichtsrat Klinikum auch auf dem weiteren Weg regelmäßig eingebunden. Und natürlich obliegt es dem Stadtrat und den jeweiligen Kreistagen ein finales Umsetzungskonzept zu prüfen und zu beschließen.“

Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie hier.