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05.03.2021

There is no limit

Frauentag in Zeiten von Corona

Der Frauentag findet jedes Jahr am 8. März statt. Daran ändert auch Corona nichts, und so lautet das diesjährige Motto in Ingolstadt: „there is no limit“.

Nachdem größere öffentliche Veranstaltungen aufgrund der Pandemie nicht möglich sind, verschickt die Gleichstellungsstelle bedruckte FFP2-Masken an ihre Netzwerkpartnerinnen, die auf den Frauentag hinweisen. Außerdem wird ein großes Banner vor dem Neuen Rathaus auf den Internationalen Frauentag aufmerksam machen – Motiv ein Graffiti, das von den drei jungen Künstlerinnen Julia Pezala, Lisa Kappner und Lissi Krauthammer digital erstellt wurde.
Wer sich fragt, was es mit der Katze auf dem Banner auf sich hat: „Sie weist auf das sogenannte Catcalling hin“, erklärt Gleichstellungsbeauftragte Barbara Deimel. „Also das Belästigen von Frauen in der Öffentlichkeit durch Hinterherpfeifen, unangebrachte Sprüche, obszöne Gesten bis hin zu sexueller Annäherung.“

Bürgermeisterin Petra Kleine begrüßt die Kunstaktion zum 44. Internationalen Frauentag, denn „Frauen müssen immer noch für Gleichstellung auf die Straße gehen, um sich für gerechte Bezahlung oder gegen Diskriminierung einzusetzen.“ Deshalb sei es wichtig festzuhalten, dass es Veränderung nur geben werde, wenn wir Gemeinsamkeit schaffen und unsere Vielfalt zulassen.
Barbara Deimel ergänzt: „Der Frauentag ist für viele Frauen auf der ganzen Welt seit hundert Jahren ein wichtiger Termin im Kalender. Dabei feiern wir, was Frauen in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten erreicht haben. Gleichzeitig setzen sich Frauen bei weltweiten Veranstaltungen für mehr Gleichstellung ein. Mehr Gleichstellung – auch in Ingolstadt – fordern wir für die Frauen vor allem bei der Verteilung der Care-Arbeit, also der unbezahlten Sorgearbeit, bei der Lohngerechtigkeit, bei der politischen und wirtschaftlichen Teilhabe und beim Schutz vor Gewalt.“

Gleichstellung sei wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft, finden 85 Prozent der Männer und 84 Prozent der Frauen in Deutschland, fasst der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zusammen. Seit über siebzig Jahren genießt die Gleichberechtigung auch Verfassungsrang. Durch das Grundgesetz ist garantiert, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zur besseren Durchsetzung der Gleichberechtigung ist der Staat aufgefordert, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
Denn diese Nachteile gibt es nach wie vor:
Ein Beispiel ist die die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap.
Unterrepräsentiert sind Frauen auch in den (audiovisuellen) Medien. Hier tauchen überwiegend Männer (67 %) auf, belegt eine Studie der Stiftung „malisa“. Besonders deutlich wurde dies in der Anfangszeit der Corona-Krise. Hier wurden als Expertin Frauen nur zu sieben Prozent erwähnt, als Forscherin zu rund fünf Prozent und als Virologin zu vier Prozent.
Als extremste Form der Benachteiligung dürfte die Gewalt gegen Frauen gelten. Jede dritte Frau ist in Deutschland von sexualisierter und / oder körperliche Gewalt betroffen. Jedes Jahr werden über hunderttausend Frauen verletzt und mehr als hundert Frauen wurden von ihren (Ex-)Partnern getötet. Soweit die Zahlen des Bundesministeriums für Familie und der kriminalstatischen Auswertung des Bundeskriminalamtes. Fachleute sind sich einig, dass diese sogenannten Hellfeldzahlen um ein Vielfaches in der Realität übertroffen werden.

Wie können Nachteile beseitigt werden?
Um Nachteile für Frauen zu beseitigen, sind unter anderem die Gleichstellungsstellen gefragt. Gleichstellungsbeauftragte Deimel dazu: „Wir haben mit der Gleichstellungsarbeit das Ziel, allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dazu weisen wir auf Diskriminierungen, Ungleichheiten und Ausschlussmechanismen hin und versuchen mit Veränderungsprozessen und dem Aufzeigen von neuen Strukturen Verbesserungen zu erreichen.“ Barbara Deimel ist überzeugt, dass mit mehr Gleichstellung der Zusammenhalt der Gesellschaft und die Lebensqualität steigt.
Ein wichtiges Instrument bietet auch die „Istanbul Konvention“, die am 1. Februar 2018 in Kraft getreten ist. Die Istanbul-Konvention ist ein Abkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die in Istanbul ratifiziert wurde. Die umfassenden Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen, gelten für alle staatlichen Ebenen in Deutschland. Zudem zielt die Konvention auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau ab sowie auf das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. „Letztendlich sollten wir uns alle bemühen, die Gleichstellung voranzubringen und Ungleichheiten anzupacken. Es ist wichtig für alle, Gerechtigkeit zu erfahren und das geht nur gemeinsam“, so Deimel.

Den Internationalen Frauentag feiern Frauen auf der ganzen Welt seit mehr als hundert Jahren. Weltweit in 26 Ländern und im Bundesland Berlin ist der Frauentag ein Feiertag. Seine Wurzeln hat der Frauentag in der Arbeiterinnenbewegung des späten 19. und des frühen 20. Jahrhunderts.