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13.11.2023

Umtausch der alten Führerscheine

EU-Kartenführerschein wird verpflichtend

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2033 ausgestellt wurde, in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies geschieht stufenweise und ist abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers bzw. der Führerscheininhaberin.

Für Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, läuft der Umtausch bereits. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964 sollte er bereits abgeschlossen sein. Die Geburtsjahre 1965 bis 1970 haben noch Zeit bis zum 19.Januar 2024. Alle Jüngeren müssen ihren Führerschein bis 2025 tauschen. Und wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 2033 behalten.

Für Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden, läuft die erste Umtauschstufe für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 bis 2026.
Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter:
• Jahrgänge 2002 bis 2004 bis 2027
• Jahrgänge 2005 bis 2007 bis 2028
• Jahrgang 2008 bis 2029
• Jahrgang 2009 bis 2030
• Jahrgang 2010 bis 2031
• Jahrgang 2011 bis 2032
• Jahrgänge 2012 bis 18.1.2023 bis 2033.

Beim Führerscheinumtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Der Führerschein sollte rechtzeitig getauscht werden, um lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden. Zuständige Stelle bei der Stadt Ingolstadt ist das Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle in der Wiechertstraße 1 in Ingolstadt (Telefon: 0841 305-1772 bis 1775 und 1777). Termine zur persönlichen Vorsprache können einfach über www.ingolstadt.de/termin gebucht werden.

Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate) und der aktuelle Führerschein benötigt. Wenn der alte Papierführerschein nicht in Ingolstadt ausgestellt wurde, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift von der ursprünglich ausstellenden Behörde eingeholt.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro zzgl. 5,25 Euro für den Direktversand durch die Bundesdruckerei bequem nach Hause. Das erspart zusätzliche Wege und Wartezeit.

Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle „alten“ Führerscheine in den neuen, auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Bei Reisen ins Ausland kann es, je nach Ziel, zu erheblichen Problemen kommen.