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10.08.2023

Verantwortungsvolle Aufgabe

Stadt sucht berufliche und ehrenamtliche rechtliche Betreuer

Jede Person kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr in der Lage ist, selbstständig zu entscheiden. Wer seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann, benötigt eine rechtliche Vertretung. Für solch einen Fall kann einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. Besteht keine gültige Vollmacht, ist ein Betreuungsverfahren einzuleiten und das Betreuungsgericht bestellt mit Unterstützung durch die Betreuungsstelle eine geeignete Person, die den Betroffenen im erforderlichen Umfang rechtlich vertritt. Die Aufgaben umfassen je nach übertragenem Aufgabenbereich etwa das Stellen von Anträgen bei Behörden und Institutionen, die Organisation ambulanter Hilfen oder eines Heimplatzes für den Betreuten, die Entscheidungsunterstützung bei der Einwilligung zu einer medizinischen Behandlung oder die Verwaltung der Finanzen. Dabei muss der Wunsch der betroffenen Person beachtet werden.

Wer übernimmt eine Betreuung?

Prinzipiell wird immer versucht, eine dem Betroffenen nahestehende Person auszuwählen. Das können Angehörige oder auch Bekannte sein, die geeignet und in der Lage sind, diese Person rechtlich zu vertreten. Nur wenn im sozialen Umfeld niemand zur Betreuungsübernahme infrage kommt, bestellt das Gericht eine außenstehende Person. Hierbei wird unterschieden zwischen der berufsmäßig und ehrenamtlich geführten Betreuung.

Eine ehrenamtliche Betreuung kann grundsätzlich jeder übernehmen, der persönlich geeignet und zuverlässig ist. Zum Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit hat der ehrenamtliche Betreuer ein behördliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen (nicht älter als drei Monate). Ehrenamtliche Betreuer, die keine familiären oder persönliche Bindungen zum Betreuten haben, sollen mit einem Betreuungsverein eine Unterstützungsvereinbarung abschließen.

Ein/e Berufsbetreuer/-in führt Betreuungen auf selbstständiger Basis und erhält hierfür eine Vergütung.
Als Berufsbetreuer/-in kommen vorrangig Personen infrage, die insbesondere über einen Abschluss in folgenden Berufen verfügen:
- Soziale Arbeit, Sozialpädagogik
- Pflege und Heilerziehung
- Psychologie
- Jura
- Betriebswirtschaft und Verwaltung

Um als Berufsbetreuer/-in tätig werden zu können, ist nach §§ 23, 24 BtOG ein Antrag auf Registrierung bei der Betreuungsstelle im Amt für Soziales erforderlich. Eine der Voraussetzungen für die Registrierung ist nach § 3 BtRegV ein abgeschlossener Sachkundelehrgang. Hiervon sind Personen mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik sowie Personen mit der Befähigung zum Richteramt ausgenommen.

Die Betreuungsstelle der Stadt Ingolstadt sucht Interessenten, die entweder ehrenamtlich oder berufsmäßig Betreuungen führen möchten. Bei Interesse an dieser spannenden und verantwortungsvollen Aufgabe wird um Kontaktaufnahme per E-Mail: betreuungsstelle@ingolstadt.de oder telefonischen Kontakt zu Christoph Semmler (Tel.: 0841 305-50221) und Anastasia Huber (0841 305-50224) gebeten.