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10.07.2023

Wachstum bedeutet Wohnungsbau

Monitoring Grundkonzept Wohnen und Fortschreibung 2040+

Mit Ausnahme des Jahres 2020 wächst Ingolstadts Einwohnerzahl seit den 1970er Jahren. Besonders stark seit 2005 mit durchschnittlich ca. 1.300 Einwohnern/-innen mehr pro Jahr. Das starke Wachstum stellt die Stadt vor die Herausforderung ausreichend bezahlbaren Wohnraum für die Ingolstädter/-innen bereitzustellen. Seit 2010 wird mit Maßnahmen wie dem Baulandentwicklungsprogramm oder dem Grundkonzept Wohnen von 2012 reagiert. Diese wurde nun mit umfassenden statistischen Daten evaluiert und bis 2041 fortgeschrieben.

Voraussichtlich wird sich der Wachstumstrend auch in den kommenden Jahren fortsetzen, sodass bis zum Jahr 2041 je nach Szenario mit einem Einwohnerzuwachs von mindestens 5.000 bis maximal 19.000 Personen gerechnet wird. Demnach würden bei einer Maximalprognose im Jahr 2041 in Ingolstadt ca. 160.000 Menschen leben, das bedeutet, dass zusätzlich bis zu 16.700 Wohnungen benötigt werden. Das überaus gute Ergebnis dieses Berichtes ist, dass die Stadt gut aufgestellt ist und dass die vorhandenen Flächenpotentiale der Prognose nach ausreichen werden.

Da die Bevölkerungszahl in Ingolstadt steigt, die Fläche knapp ist und der Bodenversiegelung im Sinne des nachhaltigen Umgangs mit dem Schutzgut Boden und des Klimaschutzes entgegengewirkt werden soll, ist ein gewisses Maß an Nachverdichtung notwendig. Ca. die Hälfte der entstandenen Wohneinheiten der letzten zehn Jahre sind durch Nachverdichtung entstanden. Neben Wohnraumerweiterung im Bestand gehören auch Konversionsflächen zur Innenentwicklung oder das Potential durch Änderung bestehender Bebauungspläne aus den 60er, 70er und 80er Jahren.

Baurechtlich unterscheidet man zwischen beplantem und unbeplantem Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch, je nachdem, ob es einen Bebauungsplan gibt oder nicht. In Gebieten, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich die Zulässigkeit nach der Umgebungsbebauung. Hier ist primär auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung abzustellen. Faktoren sind die flächenmäßige Ausdehnung (Grundfläche), die Geschosszahl, die Wandhöhe und die absolute Höhe der Gebäude. Insoweit kommt es darauf an, wie viele Geschosse die Gebäude in der näheren Umgebung aufweisen, das gilt auch für Aufstockungen.

Die Möglichkeit zur Nachverdichtung ist neben dem Baugesetzbuch auch durch die Bayerische Bauordnung sowie durch Ortssatzungen z.B. durch die festgelegten geregelten Abstandsflächen. Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung im Februar 2021 wurde die zum Nachbarn einzuhaltende Abstandsfläche von 100 Prozent der Wandhöhe auf 40 Prozent der Wandhöhe, mindestens 3 Meter reduziert. Um das Ortsbild Ingolstadts und die Wohnqualität zu erhalten hat der Stadtrat Ingolstadt eine Abstandsflächensatzung beschlossen, die eine Abstandsfläche von 80 Prozent der Wandhöhe vorschreibt. Lediglich an zwei Außenwänden bis 16 Meter Länge genügen 40 Prozent der Wandhöhe, jedoch mindestens 3 Meter. Damit müssen im Ingolstädter Stadtgebiet deutlich größere Abstandsflächen eingehalten werden, als nach der allgemeinen bayerischen Regelung.

Stellplätze sind ebenfalls durch die Ingolstädter Garagen- und Stellplatzsatzung geregelt. Grundsätzlich sind Stellplätze für Kraftfahrzeuge auf dem Baugrundstück einzurichten. Die Ingolstädter Satzung legt im Vergleich zur Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung einen erhöhten Stellplatzschlüssel insbesondere für den Wohnungsbau fest. In einem Mehrfamilienwohnhaus ist laut bayerischer Verordnung ein Stellplatz je Wohnung bereitzustellen. Die Ingolstädter Satzung schreibt je nach Wohnungsgröße 1,2 bis 2 Stellplätze pro Wohnung vor. Zusätzlich sind sowohl nach bayerischer Verordnung als auch nach Ingolstädter Satzung bei Mehrfamilienhäusern 10 Prozent der Stellplätze für Besucher vorzusehen. Bei einem Einfamilienhaus ist laut bayerischer Verordnung ein Stellplatz je Wohnung, laut Ingolstädter Satzung zwei Stellplätze je Wohneinheit vorgesehen. Insgesamt ist durch die örtlichen Satzungen in Ingolstadt also ein strenger Rahmen für Nachverdichtungsmöglichkeiten gesetzt.

Ingolstadts Stadtbaurätin Ulrike Wittmann-Brand blickt positiv in die zukünftige Entwicklung Ingolstadts: „Mit strategischen städtebaulichen Instrumenten und durch die sogenannte ,Dreifache Innenentwicklung‘, die nicht nur Bauflächen und die Anzahl benötigter Wohnungen, sondern auch Mobilitätsflächen und Freiräume mitberücksichtigt, gelingt es uns, Ingolstadt auch weiterhin nachhaltig als attraktiven Wohnstandort zu entwickeln.“