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Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Vormerkbescheid?

Sind Sie unterhalb der Einkommensgrenzen erhalten Sie einen Vormerkbescheid. Das bedeutet, dass das Wohnungsamt Sie je nach Dringlichkeit den Vermietergesellschaften als möglicher neuer Mieter vorschlägt. Die Vermietergesellschaft wählt unter den vorgeschlagenen Personen einen neuen Mieter aus. Die meisten Sozialwohnungen werden über dieses Verfahren vergeben.

Sind Sie bis zu 30 Prozent über der Einkommensgrenze erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein der Stufe 2, bei bis zu 60 Prozent einen Wohnberechtigungsschein der Stufe 3. Die Vermietergesellschaften wählen ohne vorherigen Vorschlag des Wohnungsamtes selbständig einen neuen Mieter für die passende Sozialwohnung aus.

Mit einem Wohnberechtigungsschein ist eine eigenständige Bewerbung bei den Vermietergesellschaften zwingend notwendig, mit einem Vormerkbescheid wird die Bewerbung empfohlen.