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Behördenwegweiser

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Gewerberegisterauszug; Beantragung

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.

Beschreibung

Gewerbetreibende müssen gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung

  • eines Gewerbes,
  • einer Zweigniederlassung oder
  • einer unselbständigen Zweigstelle.

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der jeweiligen Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) sind allgemein zugänglich, für darüber hinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.

Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte gibt.

Die Auskünfte entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr. Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.

Das Gewerberegister mit den Grunddaten der Gewerbetreibenden wird z.T. von Gemeinde auch im Internet zur Verfügung gestellt. Die Grunddaten der Gewerbetreibenden werden z.T. auch in einem Branchenverzeichnis oder Branchenbuch, einem nach Branchen geordneten Verzeichnis von Unternehmen, veröffentlicht.

Gewerbeauskünfte bei der Stadt Ingolstadt

In der Gewerbedatei sind alle Gewerbebetriebe innerhalb der Stadt Ingolstadt mit den angezeigten Daten erfasst. Eine Auskunft aus der Gewerbedatei kann allen öffentlichen und privaten Stellen (auch Privatpersonen) auf Antrag erteilt werden. Die einfache Gewerbeauskunft beinhaltet die Grunddaten des jeweiligen Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) nach § 14 Abs. 6 GewO.

Die Gebühr für eine erweiterte Gewerbeauskunft beträgt 15 Euro. Für jede weitere gleichzeitig beantragte Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro erhoben.

Für die Begleichung der Kosten haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie begleichen bei persönlicher Vorsprache die Gebühr in bar.
  • Sie legen der schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck bei.
  • Sie legen der schriftlichen Anfrage die Kopie des Überweisungsträgers bei: 
    Kontonummer: 927 bei der Sparkasse Ingolstadt, Bankleitzahl: 721 500 00
    IBAN-Nr.: DE48 7215 0000 0000 0009 27
    SWIFT-BIC: BYLADEM1ING
    Verwendungszweck: „Gewerbeauskunft“

Die Erteilung der Gewerbeauskunft erfolgt nach Entrichtung der Gebühren. Auskunftsersuchen ohne Entrichtung der vollständigen Gebühren können nicht erteilt werden.

Wichtiger Hinweis:

Gewerbebetriebe, die vor 1995 abgemeldet wurden, sind EDV-technisch nicht erfasst. Anfragen über solche Betriebe können nur beantwortet werden, wenn dies aus dem Auskunftsersuchen ersichtlich ist.

Für eine erweiterte Auskunft aus der Gewerbedatei ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe zu stellen. Dabei sind die Ihnen bekannten Daten über das gesuchte Gewerbe möglichst detailliert zu nennen. 

Die Auskunft aus der Gewerbedatei ist gebührenpflichtig, unabhängig davon, ob der gesuchte Gewerbebetrieb/Gewerbetreibende ermittelt werden konnte oder nicht.

Gewerbeauskunft online

Die Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Ingolstadt ist online möglich, wenn Sie sich vorher im BayernPortal registriert haben und somit eine BayernID besitzen:

Hier gelangen Sie zur Gewerbeauskunft online

Kosten

15 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif Nr. 5.III.5/1)

Jede weitere Auskunft 7,50 Euro

Voraussetzungen

Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören

  • Name,
  • betriebliche Anschrift und
  • angezeigte Tätigkeit.

Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie

  • Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
  • sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
  • Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch stellen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:

  • Name des Betriebs
  • Name der Gewerbetreibenden
  • die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft aus dem Gewerberegister haben.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen der Auszug aus dem Gewerberegister sowie ein Gebührenbescheid zugeschickt.

Hinweise

Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesjustizamt geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden.

Erforderliche Unterlagen

bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie Schuldtitel, Vertragskopien oder Rechnungen

Rechtsgrundlagen

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