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Flohmärkte in Ingolstadt

1. Sonntag im Monat

  • „Thomas Phillipps“, Manchinger Straße 125 (bekannt als „Dreyer“)

2. Sonntag im Monat

  • „Hornbach“ Manchinger Straße 126

3. Sonntag im Monat

  • „Kaufland“ Münchener Straße 145

4. Sonntag im Monat

  • „Adler Modemarkt“, Gewerbegebiet Manchinger Straße, Bruhnstraße
  • Flohmarkt auf Volksfestplatz (Dreizehnerstraße)

HINWEIS:

An den „Stillen Tagen“ nach § 3 des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage dürfen keine Flohmärkte stattfinden. Insoweit können am zweiten Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag sowie am Totensonntag keine Flohmärkte stattfinden. Diese Regelung gilt ebenso für Allerheiligen sowie für den Buß- und Bettag, falls diese Tage auf einen Sonntag fallen.

Für die Teilnahme an den Flohmärkten ist vorab keine Anmeldung erforderlich. Alle weiteren Fragen zur Organisation der Flohmärkte sind an die jeweiligen privaten Veranstalter zu richten. Von Seiten der Stadt Ingolstadt erfolgt zu diesen Anfragen keine Auskunftserteilung, da sich die Zuständigkeit auf die Marktfestsetzung und die Erlaubniserteilung zur Durchführung beschränkt.