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Verpflichtungs­erklärung

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Beauftragter für Korruptionsvorsorge

Ansprechpartner für Hinweise auf korruptes Verhalten

Für generelle Fragen zu Korruption und Korruptionsvorsorge können Sie sich jederzeit an den Beauftragten zur Korruptionsvorsorge, Dirk Müller, wenden:

Tel.: 0841 305-1400
Tel.: 0841 305-2908 (anonym)
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben

Sprechzeiten

Vorsprachen nach individueller Terminvereinbarung (Telefon oder E-Mail)

Anonyme Hinweise sind telefonisch unter 0841 305-2908 möglich. Der Anruf kann nicht rückverfolgt werden; die Identität des/r Anrufers/in bleibt unbekannt.

Fragen zur Korruptionsbekämpfung / Verdacht auf korruptes Verhalten mitteilen

Fragen zur Korruptionsbekämpfung / Verdacht auf korruptes Verhalten mitteilen

Bezieht sich Ihr Verdacht auf korruptes Verhalten von Beschäftigten der Stadtverwaltung Ingolstadt? Für Hinweise auf Verdachtsfälle bei anderen Behörden oder Organisationen wenden Sie sich bitte dorthin.

Mit dem folgenden Formular können Sie Fragen zur Korruptionsbekämpfung stellen oder Ihren Verdacht auf korruptes Verhalten dem Beauftragten für Korruptionsvorsorge der Stadt Ingolstadt mitteilen.

Es werden auch anonym eingehende Meldungen bearbeitet. Deshalb können Sie auf die Angabe von Nachnamen, Vornamen und E-Mail-Adresse verzichten. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angeben, haben wir keine Möglichkeit, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie ggf. über das Ergebnis unserer Prüfung in Kenntnis zu setzen. Ziehen Sie deshalb bitte eine offene Kommunikation mit uns in Betracht.


Schildern Sie Ihre Verdachtsmomente über mögliche Korruptionsfälle oder geben Sie Ihren Hinweis auf korruptes Verhalten ab. Als Beschäftigte der Stadt Ingolstadt können Sie Fragen zur Korruptionsprävention und –bekämpfung und zum richtigen Verhalten in bestimmten Situationen an den Beauftragten für Korruptionsvorsorge der Stadt Ingolstadt richten.


Datenschutzhinweis

Der Beauftragte für Korruptionsvorsorge verarbeitet personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse) nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e, Abs. 3 Satz 1 Buchst. b DSGVO und Art 4 Abs. 1 BayDSG zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben. Insbesondere sind die mit der Meldung einhergehenden Tatsachbehauptungen zu überprüfen und, sofern sich der Anfangsverdacht als begründet herausstellt, sind Maßnahmen zum weiteren Vorgehen bzw. zum Abschluss des Verfahrens einzuleiten und zu koordinieren.

Bedienstete sowie außenstehende Personen können sich direkt an den Beauftragten für Korruptionsvorsorge wenden. Die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen wird gewahrt. Die Identität dieser Personen darf nur den zur Entgegennahme der Meldung sowie zur Ergreifung von Maßnahmen zuständigen Personen bekanntgemacht werden. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen darf deren Identität auch anderen Personen gegenüber offengelegt werden. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können wir allerdings gehalten sein, Ihre Identität anderen Behörden mitzuteilen. Dies kann Verlangen der Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren, Anordnungen in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie gerichtliche Entscheidungen betreffen.

Die personenbezogene Daten der betroffenen Person werden 3 Jahre aufbewahrt (vgl. § 195 Bürgerliches Gesetzbuch).

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“





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Besondere Hinweise