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Außengastronomie in der Altstadt

Für die Außengastronomie kann in der Altstadt im Sommerhalbjahr (01.04. bis 30.09.2024) eine Sperrzeit ab 24:00 Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts (Samstag, 29. Juni 2024 und Sonntag, 30. Juni 2024) eine Sperrzeit ab 01:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.

Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben wieder die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt (E-Mail: gaststaetten@ingolstadt.de) auf Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen. Das Antragsformular ist ⮕ hier verfügbar.

Eine halbe Stunde vor Eintreten der Sperrzeit ist das Verabreichen von Speisen und Getränke zu beenden. Ab Sperrzeitbeginn dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch das Zusammenstellen der Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Bei festgestellten Verstößen oder wiederholten Lärmbeschwerden wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten/die Freischankfläche wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten.