Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher
Hier finden Sie Informationen dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher übernommen werden und wer im jeweiligen Fall Kostenträger ist.
Informationen des Berufsverbandes der Gebärdensprachdolmetscher Bayern e.V.:
In diesen Einsatzbereichen können bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Kosten für einen Dolmetscher übernommen werden.
Genauere Informationen können bei dem Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Bayern e.V. unter info@bgsd-bayern.de erfragt werden.
Internetseite des BGSD Bayern e.V.: www.bgsd-bayern.de
Informationsforum GIB-Auskunft der Gesellschaft Inklusion Bildung:
Diese Stellen können Kostenträger sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Informationen zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern in Textform und per DGS-Video .
Internetseite der Gesellschaft Inklusion Bildung: www.giby.de