Seiteninhalt

Bayer. Familiengeld (vormals Landeserziehungsgeld)

Seit 1. September 2018 gibt es das Bayerische Familiengeld. Der Freistaat Bayern stärkt damit Familien mit kleinen Kindern finanziell. Eltern erhalten die Leistung unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung.
Geregelt ist dies im Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG).

Wer bekommt Bayerisches Familiengeld und wie viel?

Bayerisches Familiengeld gewährt der Freistaat Eltern mit Wohnsitz in Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat.
Eltern erhalten pro Kind und Monat 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat.

Antrag stellen

Der Elterngeldantrag ist auch gleichzeitig der Antrag auf Bayerisches Familiengeld.
Falls kein Elterngeld in Bayern beantragt wurde, kann frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat bzw. vor dem beabsichtigten späteren Leistungsbeginn ein Antrag auf Familiengeld gestellt werden.

Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld

Kinderstartgeld (ab dem 01. Januar 2025)

Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden deshalb künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung.

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben. Das Familienministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für das Kinderstartgeld, im Jahr 2025 soll dann das parlamentarische Verfahren für die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt werden. Dieses gilt es abzuwarten.