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Heizkosten - steigende Energiepreise

Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt Ingolstadt

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark.
Daher möchte die Stadt Ingolstadt auf mögliche Unterstützungsmöglichkeiten aus den verschiedenen Bereichen der Grundsicherung hinweisen.

Die Übernahme der Heizkostennachzahlungen richtet sich nach den Bestimmungen des SGB II / SGB XII.
Ob diese in Ihrem konkreten Fall erfüllt sind, wird bei der Antragstellung beim Jobcenter / Amt für Soziales geprüft.

Hinweis zum Bürgergeld: Ist Bürgergeld unter Berücksichtigung des Einkommens nur für einen Monat zu erbringen (z.B. Nachzahlungen von Neben- und Heizkosten, einmaliger Heizbedarf), gilt keine Karenzzeit. In diesen Fällen gilt die Vermögensfreigrenze von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Anträge und Fristen:

Wird ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nur für einen einzelnen Monat gestellt, in dem aus Jahresabrechnungen von Heizenergiekosten oder aus der angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln resultierende Aufwendungen für die Heizung fällig sind, wirkt dieser Antrag, wenn er bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt wird, auf den Ersten des Fälligkeitsmonats zurück. Dies gilt nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

>> Beispiele für rückwirkende Antragstellung bei einmaligen Heizkosten

Für Personen, die ihren Antrag beim Amt für Soziales stellen müssen, gilt diese gesetzliche Regelung nicht. Sie müssen ihre Anträge auf Übernahme der Heizkostenabrechnungen und ihre Anträge auf einmalige Beschaffung von Heizmitteln (z.B. Heizöl, Pellets) im Fälligkeitsmonat der Bezahlung stellen.

Die Beispielrechnungen, die für unterschiedliche Personengruppen zusammengestellt wurden, dienen als erster Anhaltspunkt, ob Sie einen Anspruch auf Unterstützung haben könnten.

Kurzinformationen für den ersten Überblick:

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt:

Für Rentner und Erwerbsgeminderte (Amt für Soziales)

Beispielrechnungen für unterschiedliche Personengruppen

Voll Erwerbsgeminderte - alleinstehend (PDF, 104 kB, 04.12.2023 | Dokument vorlesen)
Rentner - alleinstehend (PDF, 122 kB, 04.12.2023 | Dokument vorlesen)
Rentner - Paar (PDF, 127 kB, 04.12.2023 | Dokument vorlesen)

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:

www.ingolstadt.de/sozialhilfe_grundsicherung

Kontakt

Amt für Soziales
Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-50106

Beratung  Mo bis Fr: 9 bis 11 Uhr und Mo/Di/Do: 13.30 bis 15.30 Uhr
E-Mail: grundsicherung@ingolstadt.de


Für Erwerbsfähige (Jobcenter)

Beispielrechnungen für unterschiedliche Personengruppen

Alleinstehende (PDF, 128 kB, 04.12.2023 | Dokument vorlesen)
Alleinerziehend mit 2 Kindern (PDF, 132 kB, 04.12.2023 | Dokument vorlesen)
Paar ohne Kinder (PDF, 131 kB, 04.12.2023 | Dokument vorlesen)
Paar mit 2 Kindern und angemessenen Mietkosten (PDF, 137 kB, 04.12.2023 | Dokument vorlesen)
Paar mit 2 Kindern und nicht angemessenen Mietkosten (PDF, 136 kB, 04.12.2023 | Dokument vorlesen)

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:

www.ingolstadt.de/jobcenter

Kontakt

Jobcenter Ingolstadt
Adolf-Kolping-Straße 10, 85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-45112
E-Mail: Jobcenter-serviceteam@ingolstadt.de


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