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Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 werden die Schöffenämter neu besetzt. Interessentinnen und Interessenten können sich bei der Stadt Ingolstadt bis zum Freitag, 3. März 2023, um die Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt bewerben.

Die Amtszeit der im Jahr 2023 neu zu wählenden Schöffinnen und Schöffen dauert vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Ingolstadt nur Personen vorschlagen kann, die in Ingolstadt wohnen. Als Einwohner einer anderen Gemeinde können Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung (Schöffen) oder das Kreis-Jugendamt (Jugendschöffen) wenden.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter, die bei den Verhandlungen der Straf- und der Jugendgerichtsbarkeit mitwirken. (Schöffengericht beim Amtsgericht und Große Strafkammer beim Landgericht)

Bewerbung zum Schöffen/Jugendschöffen

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und die Bewerbungsunterlagen. Nach der Auswahl des jeweiligen Links für Schöffen oder Jugendschöffen kann das Bewerbungsformular direkt am Bildschirm ausgefüllt werden.
Die Bewerbung sollte möglichst schriftlich erfolgen.
Bitte drucken Sie die Bewerbung nach dem Ausfüllen aus, unterschreiben Sie den Ausdruck und senden Sie diesen an das Rechtsamt, Ludwigstraße 9, 85049 Ingolstadt, oder das Amt für Jugend und Familie, Adolf-Kolping-Straße 10, 85049 Ingolstadt.
Die Bewerbungsunterlagen für die Schöffenämter können Sie auch beim Bürgeramt, im Foyer des Neuen Rathauses, Rathausplatz 4, abholen und abgeben. Sie können den unterschriebenen Ausdruck auch im Neuen Rathaus (Rathausplatz) oder im Sozialen Rathaus (Adolf-Kolping-Straße 10) abgeben. Die Bewerbungsunterlagen können jedoch auch eingescannt und per Mail an rechtsamt@ingolstadt.de gesandt werden bzw. per Fax an 0841 305-1410 gesandt werden.

Persönliche oder telefonische Informationen für die Tätigkeit an Strafgerichten erhalten Sie beim Rechtsamt der Stadt Ingolstadt, Telefon 0841 305-1415, Ludwigstraße 9, Zimmer 228, 2. Stock. Dort können Sie sich auch persönlich bewerben.

Wenn Sie bereits in der Jugendarbeit engagiert sind und sich für die Jugendgerichtsbarkeit interessieren, wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie, Frau Michel, Telefon 0841 305-45402, Soziales Rathaus, Adolf-Kolping-Straße 10, Zimmer 330, 3. Stock. Auch im Jugendamt ist eine persönliche Bewerbung möglich.

Über die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aus Ingolstadt wird im Stadtrat entschieden. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Anforderungen und Aufgaben des Schöffenamtes

Schöffinnen und Schöffen wirken gleichberechtigt an der Verhandlung und der Entscheidungsfindung der Strafgerichte an den Amts- und Landgerichten mit. Die Interessenten sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Für die Tätigkeit an Jugendgerichten sind besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung und Jugendarbeit erforderlich.
Bewerben können sich nur deutsche Staatsangehörige, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet oder das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Das Geburtsdatum muss daher nach dem 01.01.1954 oder vor dem 02.01.1999 liegen.

Um den Verhandlungen an Sitzungstagen sicher folgen zu können, wird gesundheitliche Eignung und die sichere Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Es gibt bestimmte Ausschlussgründe vom Schöffenamt, die aus den Bewerbungsunterlagen zu ersehen sind.
Für die Teilnahme an Verhandlungen besteht ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, Lohnausgleich und Aufwandsentschädigung. Als Anerkennung für das bürgerschaftliche Engagement erwartet die Schöffinnen und Schöffen eine interessante Tätigkeit mit vielfältigen Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.