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26.11.2021

Wieder Feuerwerksverbot in der Altstadt?

OB Scharpf fordert Bund zu generellem Verkaufsverbot auf

Mit Blick auf den Jahreswechsel wird die Stadtverwaltung dem Ingolstädter Stadtrat wieder ein Feuerwerksverbot für die Altstadt vorschlagen.

Das Verbot zum Abschießen und Abbrennen sowie Mitführen von Feuerwerkskörpern im Innenstadtbereich am 31. Dezember und 1. Januar gibt es in Ingolstadt seit dem Jahr 2019.
Zu den für das Verbot ausschlaggebenden Gründen (Luftverschmutzung, Feinstaubbelastung, Umweltbelastung, Lärm, Müll, Gefahr von Bränden in der eng bebauten historischen Altstadt), kam im vergangenen Jahr ein weiterer wichtiger Grund hinzu: Mit dem „Böllerverbot“ sollten die aufgrund der Corona-Pandemie stark belasteten Krankenhäuser nicht zusätzlich strapaziert werden. Die Behandlung von Verletzungen und Verbrennungen, ausgelöst durch Böller und Feuerwerk, hätte zu einer weiteren Belastung geführt. 2020 galt deshalb in Deutschland ein generelles Verkaufsverbot für pyrotechnische Gegenstände.

Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Scharpf fordert den Bund auf, auch dieses Jahr wieder so zu verfahren: „Wenn wir im vergangenen Jahr unsere Notaufnahmen und Intensivstationen vor vermeidbaren Belastungen schützen mussten, so gilt dies heuer erst recht! Unser Klinikum und die Krankenhäuser der Region sowie das Personal dort sind an der absoluten Leistungsgrenze angelangt. Wir können weder dem Krankenhaussystem noch den Mitarbeitern, die seit Wochen und Monaten am Anschlag arbeiten, zumuten, auch noch silvestertypische Verletzungen und Verbrennungen zu behandeln zu müssen. Wir brauchen daher dringend wieder ein generelles Böller- und Feuerwerks-Verkaufsverbot auf Landes- und Bundesebene. Gleichzeitig möchte ich jetzt schon an die Bevölkerung appellieren, auf das Abbrennen und Abfeuern von Böllern und Raketen im gesamten Stadtgebiet zu verzichten.“