Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung
Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.
Beschreibung
Beschreibung
Wird eine Warnmeldung über ein bestimmtes Warnmittel (wie Fernsehen, Radio oder Smartphone) von einer Person im Gefahrenumfeld nicht wahrgenommen oder fällt ein Warnmittel aus, wird gleichzeitig über eine Vielzahl weiterer Warnmittel (wie Stadtinformationstafeln, Warn-Apps, Lautsprecherwagen und Internetseiten) gewarnt. Je mehr Warnmittel in den Warnmittelmix einbezogen werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Warnmeldung die Menschen in Bayern erreicht.
Darüber hinaus ermöglicht es der Warnmittelmix, Warnmeldungen auf verschiedene Arten zu übermitteln. Zusammen eingesetzt ergänzen sich die einzelnen Warnmittel. So kann eine Sirene eine Warnung zwar lautstark verbreiten, jedoch sind nur einzelne Signalfolgen möglich. Der Informationsgehalt einer Meldung in einer Warn-App oder im Radio ist dagegen deutlich höher. Gerade die wichtigen ersten Handlungsempfehlungen, wie sich Betroffene im ersten Moment vor einer Gefahr schützen können, werden auf diesen Wegen erst darstellbar. Und schließlich können Warnungen so auf akustischem, visuellem und haptischem (z. B. dem Vibrationsalarm eines Smartphones) Wege verbreitet werden.
Zur allgemeinen Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden insbesondere auf folgende Mittel zurück:
- Amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über den Rundfunk,
- Sirenen, über die auch das Signal "Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten" ausgestrahlt werden kann,
- Cell Broadcast,
- Warn-Apps.
Rundfunkdurchsagen
Bei Katastrophen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen sowie bei Sirenenfehlauslösungen kann es notwendig werden, die Bevölkerung überörtlich zu warnen und zu informieren. Aus diesem Grund können die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden sowie die Bayerische Polizei über ein festgelegtes Verfahren Durchsagen über den Rundfunk veranlassen; auch Untertitelungen im Fernsehen sind möglich.
Bei den Rundfunkdurchsagen wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahrendurchsagen, welche von den Rundfunksendern sofort und im Wortlaut gesendet werden und Gefahrenmitteilungen, welche zum nächstmöglichen Zeitpunkt (z. B. in den Nachrichten) über zu erwartende Gefahren, über Schadenslagen und gegebenenfalls zu erwartende Auswirkungen informieren.
Amtliche Gefahrendurchsagen oder Gefahrenmitteilungen können von den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden – ggf. unter Einbindung der Integrierten Leitstellen – über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) sowie über die Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei an die an den Verkehrswarndienst angeschlossenen Rundfunksender weitergegeben werden. Sofern es sich um Warnungen wegen Waldbrandgefahr oder Unwetter handelt, werden diese direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunksender gegeben.
Sirenensignale
Vorwiegend in Gebieten bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential werden für die Warnung der Bevölkerung auch Sirenen eingesetzt.
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind
- der Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
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- der Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
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- zur Entwarnung, dass die Gefahr nicht mehr besteht.
Signal: durchgehenden Dauerton von einer Minute Dauer.
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In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird die Bevölkerung in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder in den Internet-Auftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus finden jährlich in der ersten Jahreshälfte (zweiter Donnerstag im März) ein landesweit einheitlicher Probealarm sowie in der zweiten Jahreshälfte (zweiter Donnerstag im September) der bundesweite Warntag statt, an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Diese Probealarme dienen neben der
Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung von Warnmeldungen insgesamt, insbesondere aber des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen, zu informieren.
Cell Broadcast
Mit Cell Broadcast werden die Signalisierungskanäle des Mobilfunknetzes zur Nachrichtenübermittlung genutzt. Eine individuelle Adressierung ist nicht nötig. Warnmeldungen werden von der Antenne wie ein Rundfunksignal an alle in die Funkzelle eingebuchten Geräte geschickt und von diesen empfangen. Bei Cell Broadcast ist der Weckeffekt deutlich erhöht. Eine Warnmeldung der Warnstufe 1 (höchste Gefahr) löst selbst bei lautlos eingestellten Smartphones einen wahrnehmbaren Signalton aus, um auf eine Warnmeldung zu reagieren.
Der Vorteil hierbei ist, dass alle in einem Gebiet befindlichen Personen, die ein dafür eingerichtetes, empfangsbereites Mobilfunkendgerät bei sich führen, als Empfängerin und Empfänger einer Warnmeldung anonym erreicht werden können. Bei einem Gefahrenereignis erhalten alle Personen innerhalb der betroffenen Funkzelle, die ein dafür voreingerichtetes, empfangsbereites Mobilfunkendgerät bei sich führen, eine Warnmeldung in Form einer Cell Broadcast-Nachricht auf ihr Mobilfunkendgerät (siehe: weiterführende Links).
Neben Rundfunkdurchsagen und Sirenen werden auch Lautsprecherfahrzeuge, Digitale Stadtinformationstafeln, Fahrgastinformationssysteme sowie Smartphone-Apps zur Warnung der Bevölkerung genutzt.
NINA Warn-App
NINA Warn-App
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie z.B. einer Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten.
Lokale Warnungen und Informationen werden durch die Integrierte Leitstelle der Region 10, bzw. die örtlichen Katastrophenschutzbehörden in den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen und in der Stadt Ingolstadt eingestellt.
Technischer Ausgangspunkt für NINA ist das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS). Neben der Warnfunktion bietet die Warn-App NINA auch grundlegende Informationen und Notfalltipps zu Themen des Bevölkerungsschutzes an.
Mit der Einführung von MoWAS in Bayern ist es nun auch den Katastrophenschutzbehörden in der Region 10 möglich, kurzfristig verschiedene Apps und andere Medien über einen Weg zentral anzusteuern.
NINA warnt:
- für Orte, die Sie interessieren
- für Ihren aktuellen Standort
- rund um die Uhr
- mit einem Warnton, den Sie einstellen
- vor Gefahren wie Großbränden, Unwettern und Hochwasser und gibt Ihnen wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen
Was bietet NINA?
Die Ansicht „Meine Orte“ ist die Startseite von NINA. Dort werden die Warnungen des Bevölkerungsschutzes, Wetterwarnungen und Hochwasserinformationen für die von Ihnen favorisierten Orte sowie auf Wunsch auch Ihren aktuellen Standort angezeigt. Über das Teilen-Symbol in der Titelleiste einer Warnmeldung haben Sie zudem die Möglichkeit, eine Warnung über die auf Ihrem Gerät installierten Apps zu teilen (z.B. per E-Mail oder über Social Media wie Facebook und Twitter).
Push-Funktion für Warnungen
Alle Warnungen können Sie auf Wunsch als Push-Benachrichtigung erhalten. Nach Bekanntgabe der Warnmeldungen werden Sie dann mit einer Benachrichtigung und dem von Ihnen gewählten Warnton auf Ihrem Smartphone informiert.
Standort-Funktion von NINA
Push-Benachrichtigungen können Sie auch für Ihren aktuellen Standort einstellen. Die App prüft dann bei jeder neuen Warnung auf Ihrem Gerät, ob Sie sich in dem Landkreis oder der Stadt aufhalten, für die die Warnung gilt. Nur wenn dies der Fall ist, wird die Push-Benachrichtigung auch angezeigt. Ganz wichtig für Sie: Ihre Standortdaten werden dabei zu keinem Zeitpunkt an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder seine Partner übermittelt. Die Standortüberprüfung erfolgt nur auf Ihrem Gerät.
Kartenansicht
Das gemeldete Warngebiet wird in der Kartenansicht dargestellt. In jeder Warnmeldung kann über das Kartensymbol auf die Kartenansicht gesprungen werden. Wenn die Kartenansicht über das Hauptmenü angewählt wird, ist standardmäßig ganz Deutschland zu sehen. In der Karte kann über das Symbol unten rechts die anzuzeigende Warnkategorie (Bevölkerungsschutz, Wetter, Hochwasser) ausgewählt werden.
Notfalltipps
Hier finden Sie Verhaltenshinweise und Empfehlungen wie Sie sich auf bestimmte Gefahren oder Ereignisse (z.B. Brand, Unwetter oder Hochwasser) vorbereiten und sich und andere in einer Gefahrensituation schützen können.
Warnung in Deutschland
Eine der Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes ist die Warnung der Bevölkerung. Seit 2013 wird dafür vom BBK das Modulare Warnsystem (MoWaS) betrieben.
Material und Infos
Das (BBK) ist eine Fachbehörde des Bundesministeriums des Innern (BMI). Es unterstützt und berät andere Bundes- und Landesbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bevölkerungsschutz. Alle Bereiche der zivilen Sicherheitsvorsorge berücksichtigt das BBK fachübergreifend und verknüpft sie zu einem wirksamen Schutzsystem für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen. Mit dem BBK steht Ihnen ein verlässlicher und kompetenter Partner für die Notfallvorsorge und Eigenhilfe zur Seite.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
Postfach 1867, 53008 Bonn
Telefon: +49(0)228 99550-2333 (während der Servicezeit)
www.warnung.bund.de
www.bbk.bund.de/NINA
Warn-App NINA kostenlos herunterladen
Damit die Warn-App NINA Sie warnt und richtig funktioniert, müssen Sie die App nach der Installation starten und einmalig nach Ihren Wünschen einstellen.
Rechtsgrundlagen
- Durchsagen über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) bei Katastrophen, ähnlichen allgemeinen Gefahren und bei Sirenenfehlauslösungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern - Verordnung über öffentliche Schallzeichen