Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
Ein Versand per Post erfolgt nicht.
Voraussetzungen
Informationen zu den Nutzungsgebühren
Ausleihe
- Die Leihfrist beträgt 28 Tage.
- Für die Onleihe gelten folgende Sonderregelungen:
E-Books: 21 Tage, E-Audios: 14 Tage, E-Videos: 3 Tage, E-Paper: 1 Tag bzw. 2 Stunden.
- Die Ausleihe von Kinder- und Jugendmedien ist mit Leseausweisen für Kinder bis 18 Jahren kostenlos: Analoge Medien (Bücher, Spiele, Hörbücher, DVDs, CDs) aus den Kinder- und Jugendbereichen sind für alle Leserinnen und Leser kostenlos. Digitale Medien sind mit kostenlosen Leseausweisen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre seit 01.06.2023 kostenlos.
- Für die Entleihung aller anderen Medien wird eine Ausleihgebühr erhoben.
Sie beträgt
- als 3-Monatsgebühr 11 Euro
- als Jahresgebühr 30 bzw. 18 Euro mit Ermäßigung für Erwachsene
- als Jahresgebühr 13 Euro für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren (bei Ausleihe aus den Erwachsenenbeständen)
- Familienkarte 40 Euro (Personen im Familienverband mit gleichem Haupt- bzw. Nebenwohnsitz)
- Tagesgebühr 5 Euro
- Eine ermäßigte Jahresgebühr von 18 Euro gilt für:
- Schülerinnen, Schüler und Studierende über 18 Jahren
- Schwerbehinderte Personen
- Arbeitslose und Personen mit Leistungen nach SGB II, III oder XII oder IngolstadtPass
- Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst sowie im freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahr
- Personen mit bayerischer Ehrenamtskarte
Bitte jeweils Ausweis bzw. Bescheid vorlegen.
- Innerhalb des bezahlten Zeitraumes können Sie beliebig oft und beliebig viele Medien entleihen.
- Eine Verlängerung der Leihfrist ist grundsätzlich zweimal möglich.
Nicht verlängern kann man:- bei Medien, die bereits zweimal verlängert wurden
- bei Vormerkung durch einen anderer Leserin oder anderen Leser
- bei abgelaufener Ausleihgebühr
- bei gesperrtem Leseausweis
Die Verlängerung ist im Internet, telefonisch zu den Öffnungszeiten oder persönlich möglich.
Bei abgelaufener Ausleihgebühr oder vorgemerkten Medien klicken Sie bitte hier, um eine E-Mail zu schicken.
Bankverbindung
Für Überweisungen benutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:
Sparkasse Ingolstadt
Kontonummer: 927
Bankleitzahl: 721 500 00
oder bei Sepa-Überweisung:
Sparkasse Ingolstadt
IBAN: DE48 7215 0000 0000 0009 27
BIC: BYLADEM1ING
Als Verwendungszweck geben Sie bitte an:
Für Versäumnis- und Mahngebühren: AO 2026/69/42
Für Jahresgebühr, 3-Monatsgebühr: AO 2026/68/42
Für Medienersatz: AO 2026/70/42
Geben Sie bitte auch Ihre Leseausweisnummer und/oder Ihren Namen im Verwendungszweck an!
Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie >> hier.
Gebühren & Satzungen
(die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung ist bindend)
Mahnungen
Mahnschreiben werden von der Stadtbücherei Ingolstadt per Briefpost oder auf Wunsch per E-Mail verschickt, in der Regel ab der 2. Überschreitungswoche.
Für das erste Mahnschreiben/E-Mail werden laut Gebührensatzung der Stadtbücherei 4 Euro berechnet. Für die 2. Mahnung werden 12 Euro berechnet. Danach wird ein Leistungsbescheid fällig, der laut Satzung 36 Euro kostet. Die Gebühr wird mit Verschicken der Mahnung fällig, unabhängig davon, ob sich das Schreiben/E-Mail mit der Rückgabe der Medien überkreuzt.
Für die aktuellen Kontaktinformationen (Briefadresse und E-Mail-Adresse) trägt jede Leserin und jeder Leser selber die Verantwortung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter >> Satzungen der Stadtbücherei.
Kontakt:
85049 Ingolstadt
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Website besuchen (instagram)
Onleihe – Anmeldung, Nutzung & Verlängerung
Anmeldung & Nutzung der Onleihe
Wenn Sie ausschließlich die Onleihe Ingolstadt und/oder die App Tigerbooks nutzen möchten, können Sie sich ohne persönliches Erscheinen wie folgt anmelden:
- Füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und senden Sie es ab.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz. - Bitte informieren Sie uns per E-Mail onleihe.stadtbuecherei@ingolstadt.de, wenn Sie die ermäßigte Jahresgebühr (18 Euro – mit Ermäßigungsnachweis) oder die 3-Monatsgebühr (11 Euro) nutzen möchten. Hören wir nichts von Ihnen, werden 30 Euro Jahresgebühr eingetragen.
Den Ermäßigungsnachweis bitte an die Stadtbücherei Ingolstadt, Hallstraße 2-4, 85049 Ingolstadt oder per E-Mail onleihe.stadtbuecherei@ingolstadt.de senden.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass beim Versand einer E-Mail grundsätzlich ein gewisses Sicherheitsrisiko für Ihre Daten besteht. - Zur Zahlung der Ausleihgebühr haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Sie können Ihre Gebühr bequem per Paypal oder Kreditkarte bezahlen. Wenn Sie eine dieser Zahlungsarten nutzen wollen, informieren Sie uns bitte per E-Mail darüber.
Kinder und Jugendliche mit eigenem Kinderausweis nutzen Onleihe und TigerBooksApp kostenlos.
Wir senden Ihnen dann Ihre Login-Informationen per E-Mail zu. Damit können Sie sich in unserem Online-Katalog (OPAC) einloggen und dort über den Menüpunkt „Gebühren“ in Ihrem Lesekonto die Zahlung durchführen. Ihr Zugang zur Onleihe wird mit dieser Zahlungsart sofort automatisch freigeschaltet.
Oder:
Überweisen Sie die 3-Monatsgebühr (11 Euro) oder die Jahresgebühr (30 Euro) für Erwachsene, ermäßigt 18 Euro an:
Stadt Ingolstadt
IBAN: DE48 7215 0000 0000 0009 27
BIC: BYLADEM1ING (Sparkasse Ingolstadt)
Verwendungszweck: Stadtbücherei/Ausleihgebühr/Name des/r Leseausweisinhabers/in oder Leseausweisnummer
Bitte informieren Sie uns kurz per E-Mail (onleihe.stadtbuecherei@ingolstadt.de), wenn Sie die Gebühr überwiesen haben. Nach Eingang der Unterlagen und Überprüfung des Zahlungseinganges (dies kann etwa eine Woche dauern) senden wir Ihnen Ihre Login-Informationen per E-Mail zu.
Bitte beachten Sie, dass diese Anmeldung nur zum Download von E-Medien in der Onleihe und zur Nutzung der App Tigerbooks berechtigt.
Onleihe Leseausweisverlängerung
- Am schnellsten geht es, wenn Sie per Paypal oder Kreditkarte bezahlen. Melden Sie sich dafür mit Ihrem Onleihe-Zugangsdaten in unserem Online-Katalog(OPAC) an, verlängern Sie dort Ihren Ausweis und führen Sie über den Menüpunkt „Gebühren“ in Ihrem Lesekonto die Zahlung durch. Ihr Zugang zur Onleihe wird dadurch sofort automatisch verlängert. Auch kostenlose Kinderausweise müssen nach 1 Jahr kostenfrei verlängert werden.
- Sie können auch die Ausleihgebühren überweisen (3-Monatsgebühr 11 Euro) oder die Jahresgebühr (30 Euro, ermäßigt 18 Euro)) an die obengenannte Kontoverbindung.
Bitte geben Sie in diesem Fall auch Ihre Leseausweisnummer und/oder den Namen im Verwendungszweck an.
Informieren Sie uns bei der Verlängerung kurz per E-Mail, wenn Sie die Gebühr überweisen.
Bitte beachten Sie, dass der Ausweis erst bei Eingang der Zahlung wieder für die Nutzung freigeschaltet wird (nach § 2 der Gebührensatzung). Dies kann etwa eine Woche bei Überweisungen dauern. Kostenlose Kinderausweise werden sofort freigeschaltet.
85049 Ingolstadt
E-Mail-Adresse oder
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Website besuchen
Website besuchen (instagram)
85051 Ingolstadt
Säumnisgebühren - nie wieder bezahlen?
Ab sofort können sich Leserinnen und Leser, die eine E-Mail-Adresse in der Stadtbücherei bekanntgeben, für den kostenlosen Erinnerungsservice eintragen (lassen).
Die Erinnerungs-E-Mail wird von der Stadtbücherei automatisch geschickt, wenn herkömmliche Medien, die aus der Bücherei entliehen wurden, sich kurz vor dem Rückgabedatum befinden und eine Rückgabe oder Verlängerung nötig ist.
Herkömmliche Medien sind Bücher, CDs, DVDs, Spiele, Zeitschriftenhefte u.a. aus den Standorten Herzogskasten, Bücherbus und Stadtteilbücherei Südwest.
Die Erinnerungs-E-Mail wird 3 Tage vor Fälligkeitstermin verschickt. Im Idealfall erfolgt eine Reaktion der Leserin oder des Lesers rechtzeitig, so dass keine Säumnisgebühren fällig werden.
Es findet keine automatische Verlängerung des Leihgutes statt, jede Leserin und jeder Leser muss sich also immer noch eigenverantwortlich um die Verlängerung oder Rückgabe innerhalb von 3 Tagen kümmern. Hierbei kann die 24-Stunden-Rückgabemöglichkeit am Herzogskasten gute Dienste leisten oder die Internetverlängerung, die ebenfalls ständig verfügbar ist.
Also gute Voraussetzungen für alle Leserinnen und Leser, künftig keine ärgerlichen Säumnis- und Mahngebühren mehr zu bezahlen.
Und so melde ich mich für den Erinnerungsservice an:
- Die E-Mail-Adresse entweder persönlich oder per E-Mail der Bücherei bekanntgeben (stadtbuecherei@ingolstadt.de) mit Angabe der Ausweisnummer und dem Stichwort „Erinnerungsservice“. Jede Leserin und jeder Leser kann die E-Mailadresse auch selber im Internet bei ihren/seinen gespeicherten Kontaktdaten ergänzen: unter Bibliothekskatalog OPAC, dann Ausweisnummer und Passwort bei Login eingeben und auf „Persönliche Daten“ klicken
- Wenn die E-Mailadresse bereits in der Stadtbücherei hinterlegt ist, ebenfalls die Kontaktdaten aufrufen (siehe oben) und auf „Benachrichtigungen" klicken und den gewünschten Service auswählen und speichern.
- Die eingetragene E-Mail-Adresse kann unter „Persönliche Daten“ überprüft werden.
Der Erinnerungsservice wird ausschließlich per E-Mail verschickt, Nachrichten per SMS oder Briefpost sind nicht möglich. Eine Änderung der E-Mail-Adresse muss entweder selber vorgenommen werden oder der Stadtbücherei angezeigt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter >> Satzungen der Stadtbücherei bzw. unter Mahnungen.Zum Internetauftritt der Stadtbücherei Ingolstadt
Zum Internetauftritt der Stadtbücherei Ingolstadt
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Stadtbücherei - Leseausweis online beantragen (für mein minderjähriges Kind / meine minderjährigen Kinder)
Hier können Sie einen Leseausweis für die Stadtbücherei beantragen. - Stadtbücherei - Leseausweis online beantragen (für mich selbst als erwachsene Person)
Hier können Sie einen Leseausweis für die Stadtbücherei beantragen. - Stadtbücherei - Anmeldeformular zur Onleihe für Kinder und Jugendliche
Wenn Sie ausschließlich die Onleihe Ingolstadt und/oder die App Tigerbooks nutzen möchten, können Sie sich ohne persönliches Erscheinen über dieses Formular anmelden.
- Stadtbücherei - Anmeldeformular zur Onleihe für Erwachsene
Wenn Sie ausschließlich die Onleihe Ingolstadt und/oder die App Tigerbooks nutzen möchten, können Sie sich ohne persönliches Erscheinen über dieses Formular anmelden.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort
- Beantragen Sie den Büchereiausweis online erhalten Sie eine E-Mail und können den Ausweis zu den Öffnungszeiten in der Stadtbücherei im Herzogskasten abholen.
Hinweise
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten - Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Stadtrecht von A-Z der Stadt Ingolstadt
Die Satzungen und Verordnungen der Stadt Ingolstadt werden vom Stadtrat beschlossen. Daneben können Satzungen auch von den Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) der Stadt Ingolstadt und von Zweckverbänden erlassen werden. Die Stadt Ingolstadt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Texte. Im Zweifelsfall gilt die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung einer Rechtsvorschrift. Die Sammlung des Stadtrechts sowie diese Veröffentlichung im Internet werden vom Rechtsamt der Stadt Ingolstadt betreut und laufend aktualisiert.
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