Die Behindertenbeauftragte der Stadt Ingolstadt
Die Beauftragte
- berät die Stadt Ingolstadt bei der Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)
- ist Anlaufstelle für Menschen, die Information, Hilfestellung und Unterstützung benötigen
- setzt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durch und berücksichtigt die besonderen Belange behinderter Frauen, beseitigt bestehende und verhindert künftige Benachteiligungen (vgl. Art. 3 BayBGG)
- beachtet insbesondere die Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr des BayBGG
wirkt bei allen Aktivitäten der Stadt mit, welche sich auf Menschen mit Behinderungen auswirken und greift von sich aus Angelegenheiten auf - ist weisungsungebunden, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und fördert die Netzwerkarbeit
Aufgaben der Behindertenbeauftragten
Antrag Schwerbehindertenausweis
Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die
- körperliche Funktion,
- geistige Fähigkeit oder
- seelische Gesundheit
eines Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX).
Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Schwerbehindert sind demnach Personen, die
- einen GdB von wenigsten 50
- und ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig in Deutschland haben.
Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.
Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt) festgestellt.
Anträge können beim Bürgeramt der Stadt Ingolstadt, beim Zentrum Bayern Familie und Soziales oder online eingereicht werden.
Wichtige Ansprüche und Rechte für Menschen mit Behinderungen sowie die Anschriften der zuständigen Stellen kann man diesem Wegweiser entnehmen.
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung
Amt | Name | Telefon (0841) | Raum / Ort |
Amt für Soziales | Frau Lukas | 305-1621 | 113 SR |
Amt für Verkehrsmanagement | Herr Reichenstetter | 305-2327 | 328 TR |
Bauordnungsamt | Herr Kellermeier | 305-2215 | 106 TR |
Bürgeramt | Frau Müller | 305-1503 | EG NR |
Gesundheitsamt |
Herr Woelk | 305-1477 | 210 Esplanade |
Personalamt Behindertenbeauftragter des Arbeitgebers |
Herr Nieberle | 305-1037 | 403 NR |
Stadtplanungsamt | Herr Rieger | 305-2117 | 112 TR |
Standes- und Bestattungsamt | Herr Weber | 305-1584 | 213 AR |
Tiefbauamt | Herr Eckert | 305-2356 | 422 TR |
Versicherungsamt | Frau Lang | 305-1615 | 314 NR |
Ansprechpartner bei den im Stadtrat vertretenen Parteien
Amt | Name |
CSU-Stadtratsfraktion | Frau Klein |
SPD-Stadtratsfraktion | Frau Volkwein |
UDI-Stadtratsfraktion | Herr Dr. Werding |
FW-Stadtratsfraktion | Herr Reichhart |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Stadtratsfraktion |
Frau Leininger |
BGI-Stadtratsfraktion |
Herr Niedermeier |
ÖDP-Stadtratsfraktion | Herr Thöne |
FDP |
Herr Ettinger |
Die Republikaner |
Herr Bannert |
Ansprechpartner beim Bezirk Oberbayern
Erwachsene mit Behinderung
Der Bezirk Oberbayern ist der Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen sowie seelischen Behinderungen.
Sein Ziel ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben der Gemeinschaft.
Seine Aufgaben sind beispielsweise:
- Hilfen zur Ausbildung
- Hilfen im Bereich Arbeitsangebote in Werkstätten und Zuverdienstbetrieben
- Wohnen
- Mobilität
- Freizeit
- Gesundheit
Die Behindertenbeauftragten des Bezirks Oberbayern sind die Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in Oberbayern. Sie bringen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen in die Arbeit des Bezirks Oberbayern ein.
Derzeit sind es
Claudia Hausberger, E-Mail: claudi.hausberger@gmx.de
Jan Halbauer, E-Mail: mail@jan-halbauer.de
Beratung/Anlaufstellen
Erste Anlaufstelle für Fragen zu den Sozialen Hilfen
Servicestelle des Bezirks Oberbayern
Telefon: 089 2198-21010 und -21011
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Internet: www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Erwachsene-mit-Behinderungen
Ansprechpartner in den Bezirksausschüssen
Bezirksausschuss | Name |
I - Mitte |
Frau Gruber Herr Lachner |
II - Nordwest |
Frau Schmoll |
III - Nordost |
Herr Krieglmeier |
IV - Südost |
Frau Huber-Nischler |
V - Südwest |
Frau Majehrke Herr Thierschmann |
VI - West |
Herr Dier |
VII - Etting |
Herr Hufsky |
VIII - Ober-/Unterhaunstadt |
Herr Hoffmann |
IX - Mailing/Feldkirchen |
Frau Eiba-Wilhelm |
X - Süd |
Herr Freund |
XI - Friedrichshofen/Hollerstauden | Herr Buchhold |
XII - Münchener Straße | Herr Meier |
Rechtsgrundlagen
1. Artikel 3 Absatz 1 und 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) …Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
2. Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)
Ziel des BayBGG ist es, das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
3. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG)
Ausbildung, Beratung & Begleitung im Beruf
Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bestimmen, dass Menschen mit Behinderung genauso wie Menschen ohne Behinderung grundsätzlich eine Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten sollen. Wenn es behinderungsbedingte Einschränkungen gibt, sollen diese durch spezielle Regelungen für die Durchführung der Ausbildung ausgeglichen werden. Dazu gehören z. B. eine Adaption der zeitlichen und sachlichen Gliederung der Ausbildung, eine Verlängerung der Schreibzeit in Prüfungen oder auch der Einsatz von Hilfsmitteln.
Agentur für Arbeit
Reha-Berater
Ein Reha-Berater ist ein Arbeitsvermittler, der auf Menschen mit Behinderungen aller Art spezialisiert ist. Er muss feststellen, welche Tätigkeiten ein Betroffener trotz seiner Behinderung ausüben kann und bemüht sich ein passendes Arbeitsangebot zu finden.
Gleichstellung
Wenn der Festgestellte Grad der Behinderung größer als 30 und kleiner als 50 ist, kann man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Das bedeutet, dass man
- besonderen Kündigungsschutz
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
- Betreuung durch spezielle Fachdienste
- Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)
in Anspruch nehmen kann. Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen. Durch Gleichstellung kann man sich den Arbeitsplatz sichern. Falls dieser beispielsweise durch häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung geringere Belastbarkeit eingeschränkte berufliche und/oder regionale Mobilität gefährdet ist.
Der Gleichstellungantrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
Hilfen im Berufsalltag
Unterstützung bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes
Die Kosten für Arbeitshilfen, die für die Ausübung des Berufes notwendig sind, können unter Umständen von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Beispielsweise
- spezielle Maschinen
- Werkzeuge
- Sitzhilfen
- Software für den PC
Der technische Beratungsdienst der Agentur für Arbeit berät beispielsweise über die Gestaltung eines Arbeitsplatzes und die Hilfsmittelversorgung.
Kraftfahrzeughilfe
Wer keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann und dauerhaft auf ein Auto angewiesen ist, um zu der Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu kommen kann einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe haben. Diese gibt es als Zuschuss oder Darlehen für:
- den Kauf eines Fahrzeugs
- die behindertengerechte Ausstattung
- den Erwerb des Führerschein
Unterstützung am Arbeitsplatz
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einer Ausbildung, Weiterbildung oder direkt am Arbeitsplatz. Das kann zum Beispiel eine Fachkraft sein, die Gebärdensprache übersetzt. Die Agentur für Arbeit übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten dafür.
Kontakt
Agentur für Arbeit
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 0800 4555500
Persönliche Beratungstermine kann man telefonisch oder online vereinbaren.
Berufsbildungswerke
In Berufsbildungswerken können spezielle Berufe für beeinträchtigte Menschen erlernt werden. Weiter bieten die Berufsbildungswerke Förderlehrgänge, Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung und zum Teil auch blindentechnische und vergleichbare Grundausbildungen an. Des Weiteren tragen sie zur persönlichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration bei.
Link zu den Berufsbildungswerke von A bis Z
Berufsförderwerke
Berufsförderungswerke helfen beim Wiedereinstieg nach Unfall oder Krankheit ins Arbeitsleben. Beispielsweise durch:
- Hilfestellung durch eine ambulante Wiedereingliederung
- Care-Manger vor allem bei Schlaganfallpatienten (weitere Hinweise >> hier)
Kostenträger für eine Rehamaßnahme im Berufsförderwerk
Als Kostenträger kommen folgende Leistungsträger in Frage:
- Rentenversicherung (in der Regel nach 15 Jahren Beitragszahlung)
- Bundesagentur für Arbeit (für ALG I-Empfänger)
- SGB II-Dienststellen, z. B. Jobcenter (für ALG II-Empfänger)
- Berufsgenossenschaft (meist bei Berufskrankheit / Arbeits- oder Wegeunfall)
Integrationsfachdienst - Außenstelle Ingolstadt
Der Integrationsfachdienst ist der Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Das Angebot richtet sich an:
- Schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung
- Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter, Betriebsräte, betriebliche Integrationsteams, Vorgesetzte und Kollegen
- Arbeitssuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Förderschüler (G-Schule) mit Potenzial für den ersten Arbeitsmarkt
- Schüler mit Handicap
- Werkstattbeschäftigte
Voraussetzungen
Der Integrationsfachdienst arbeitet in der Arbeitsvermittlung unter anderem mit den Rentenversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern zusammen. Um das Angebot des Integrationsfachdienstes nutzen zu können, ist ein entsprechender Auftrag des Leistungsträgers (z. B. Agentur für Arbeit) notwendig.
Link zur Broschüre ABC - Behinderung und Beruf
Kontakt
ifd München-Freising
- Außenstelle Ingolstadt -
Haunwöhrer Straße 11
85051 Ingolstadt
Telefon 0841 142670-0
Fax 0841 142670-10
E-Mail: info@ifd-muenchen-freising.de
Barrierefreiheit - Bauen & Wohnen
Beratung zum Thema Barrierefreiheit
Wohnberatungsstelle
Menschen möchten auch im Alter oder trotz Behinderung unabhängig und in Ihrer angestammten Umgebung wohnen bleiben.
Die Wohnberatungsstelle informiert über die technischen Voraussetzungen bei Wohnraumanpassungen und informiert über mögliche Förderungen und deren Voraussetzungen.
>> Hier geht's zu den Seiten der Wohnberatungsstelle
Kontakt
Spitalstraße 3
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-2158
Nachricht schreiben oder
Sicheres Kontaktformular
Raum: 033
Website besuchen
Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer
Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer unterstützt die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Bayernweit können kostenfreie Beratungen angeboten werden, und zwar für alle, die Unterstützung bei Fragestellungen rund um die Barrierefreiheit benötigen.
Die freiberuflichen Experten geben grundlegend, neutral und unabhängig Auskunft, halten Vorträge und bieten Schulungen. Vor Ort arbeiten sie eng mit Selbsthilfeverbänden, kommunalen Behindertenbeauftragten, Wohnberatungsstellen und weiteren Partnern zusammen. Anfragenden bestmöglich weiterzuhelfen.
Beratungstermine zur Barrierefreiheit
Für ein Mehr an Barrierefreiheit in möglichst allen Lebensbereichen: Die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerische Architektenkammer bietet – gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales – an 18 Standorten in Bayern kostenfreie Erstberatungen an. Die Themen reichen dabei vom barrierefreien Bauen, Wohnformen im Alter über barrierefreies Internet bis hin zur Leichten Sprache, und natürlich auch, wie entsprechende Maßnahmen gefördert werden können.
Das Beratungsangebot kann von Privatpersonen, Fachleuten, Institutionen, Firmen sowie Städten und Gemeinden in Anspruch genommen werden.
Vielleicht bietet gerade die aktuelle Corona-Krise den notwendigen Freiraum, sich fundiert zur Barrierefreiheit von Wohnräumen, des Unternehmens oder der Kommune kostenfrei beraten zu lassen? Die 16 Fachberaterinnen und Fachberater freuen sich auf Fragen und stehen mit ihrer Expertise und Erfahrung gerne zur Verfügung.
Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen die Beratungen nach Absprache telefonisch oder per Mail oder per VideoChat.
Termine können über die Geschäftsstelle in München mit einer Beraterin oder einem Berater aus Ihrer Region vereinbart werden unter Telefon 089 139 880 80 oder info@byak-barrierefreiheit.de. Zum Ablauf eines Beratungstermins, den Standorten in Bayern sowie zu den Beraterinnen und Beratern informiert der aktuelle Informationsflyer und www.byak-barrierefreiheit.de.
Beratungstermine in Ingolstadt
Die nächsten Beratungstermine für die Region Ingolstadt finden am 7. Mai und 4. Juni, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr statt.
Kontakt
80637 München
Fax: 089 139880-33
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen
Fördermöglichkeiten
Pflegekasse
Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Zuschüsse müssen vor Baubeginn bewilligt worden sein. Ändert sich die Pflegesituation, was eine weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahme erforderlich macht, kann nochmals ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden.
Amt für Soziales / Kriegsopferfürsorge
Unter Umständen kann auch das Sozialamt oder die Kriegsopferfürsorge einen Zuschuss zur Barrierefreiheit gewähren.
Barrierefreies Bauen & Wohnen
Barrierefreies Bauen
Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040. Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Planungsgrundlagen - Leitfaden für Architekten, Fachingenieure, Bauherren und Interessierte zur DIN 18040. Teil 2: Barrierefreie Wohnungen
Barrierefreie Wohnungen
Oberste Baubehörde
Flyer: Barrierefreies Wohnen – Mehr Wohnwert im Alltag
Barrierefreiheit heißt, Wohnungen so zu gestalten, dass sie in verschiedenen Lebenssituationen und bis ins hohe Alter gut nutzbar sind. Ziel der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist es deshalb, dass die Barrierefreiheit im Wohnungsbau als Qualität wahrgenommen und beim Bauen selbstverständlich wird.
Dieses Faltblatt möchte auf die barrierefreie Gestaltung der wichtigsten Bereiche eines Wohnhauses aufmerksam machen, es ist aber kein Ersatz für die Bestimmungen der DIN18040 Teil 2. Die Illustrationen vermitteln auf Grundlage der Norm bauliche Lösungsvorschläge.
Wohnen
Frühe Förderung, Schule & Bildung
Frühe Förderung
Schuleinrichtungen in Ingolstadt
Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt
Bildungsangebote
Aktionsplan Inklusion
Alle Menschen in unserer Stadt sollen am gemeinsamen Leben teilhaben können, so wie sie es wünschen – unabhängig davon, ob sie gehörlos, blind oder andere körperliche und geistige Einschränkungen haben. Mit diesem Ziel beauftragte der Stadtrat die Verwaltung einen kommunalen Aktionsplan Inklusion zu erstellen. Eine Bestandserhebung soll zeigen, wie die Bürgerinnen und Bürger Ingolstadts in den unterschiedlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bereits barrierefrei ihr Leben gestalten können, welche Maßnahmen nötig sind, um die gleichwertige Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und die bestehenden Nachteile zu beseitigen. Nur wenn wir in viele Richtungen denken und den Blick für große und kleine Details öffnen, können wir eine so umfassende Aufgabe bewältigen, wie sie Inklusion darstellt. Es ist wichtig, ein Umdenken in unseren Köpfen zu erreichen, damit wir erkennen, dass die Vielfalt aller Menschen mit und ohne Behinderung unsere Gemeinschaft bereichert und dann unser Handeln so gestalten, damit eine Ausgrenzung in unserer Stadt nicht stattfindet, damit eine Teilhabe aller selbstverständlich ist.