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Kriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge ist zu gewähren an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Familienmitglieder, wenn:

  • Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Hilfen für Kriegsopfer) gewährt oder voraussichtlich gewährt
  • Beschädigte wegen der Schädigung
  • Hinterbliebene wegen des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus dem Bundesversorgungsgesetz und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.

Leistungen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Haushaltshilfe

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Einkommensnachweis (Arbeitseinkommen, Rente, etc.)
  • Personalausweis
  • Nachweis der Miethöhe
  • Vermögensaufstellung

Rechtsgrundlagen: §§ 25, 25 a BVG

Für weitere Hilfearten der Kriegsopferfürsorge sind die Hauptfürsorgestelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Region Oberbayern, Servicezentrum München, Bayerstraße 32, 80335 München, Telefon: 089 189661384 oder der Bezirk Oberbayern (Stichwort soziale Hilfen) zuständig.

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch: 

  • Telefon: 0841 305-50113
  • Fax:  0841 305-50109

Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39.