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					Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
			In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.			
		
		
						Beschreibung
Die Fahrerlaubnisbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten sind auch zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die im Einzelfall eine unzumutbare Härte darstellen.
Mit Fragen im Zusammenhang mit diesen Vorschriften wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
			Nach Einzelentscheidung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde			
		
		
						Fristen
			Keine			
		
		
						Erforderliche Unterlagen
			Erforderliche Nachweise zur Prüfung werden dem Antragsteller von der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt			
		
		
						Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
 - Straßenverkehrsamt - Terminvereinbarung
Über dieses Online-Verfahren können Sie einen Termin im Straßenverkehrsamt vereinbaren. 
Formulare
			Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
		
						Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
			Gebühren für die Entscheidung je Ausnahmetatbestand			
		
		
						Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
			Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2025
	 
					
					Stand: 08.08.2025
