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16.04.2020

Leichte Lockerungen

Coronakrise: Weiteres Verfahren in Bayern

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat am Donnerstag in einer Pressekonferenz den weiteren Corona-Fahrplan für den Freistaat erklärt. Demnach bleiben die derzeitigen Ausgangsbeschränkungen bis 4. Mai bestehen. Es gelten weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie das Verlassen des Zuhauses nur aus „triftigen Gründen“. Neu ist, dass auch Bayern ab kommender Woche nun neben Familienangehörigen bzw. Mitbewohnern des gleichen Hausstandes auch eine weitere Kontaktperson zulässt. Bayern schließt sich außerdem dem Bund beim Gebot zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und im ÖPNV an. Medizinische Masken sind hierfür nicht notwendig, es genügen OP-Schutzmasken, ein (selbstgenähter) Mund-Nasen-Schutz aus Stoff oder notfalls auch ein Schal oder Tuch.

Ab dem 20. April dürfen in Bayern wieder alle Baumärkte, Gartencenter und Gärtnereien öffnen. Am 27. April folgen alle Geschäfte bis maximal 800 Quadratmetern (mit maximal 40 Personen im Geschäft). Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen. Am 4. Mai können auch Friseure und Fußpflege wieder Kunden empfangen, sofern es Schutzkonzepte (Masken, Abstandsregelungen etc.) gibt. Weiterhin geschlossen bleiben Einkaufscenter, Kaufhäuser, Gastronomie und Hotels (für touristische Zwecke). Ab Mai sollen wieder Gottesdienste möglich sein. Großveranstaltungen sind jedoch bis mindestens 31. August untersagt.

Für die Schulen gilt: Ab dem 27. April können unter besonderen Schutzmaßnahmen die Prüfungsvorbereitungen in den Abschlussklassen wieder stattfinden. Ab dem 11. Mai sollen auch wieder alle Schüler der Abschlussklassen des kommenden Jahres in die Schule gehen können. Grundschulen und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen, die Notfallbetreuung soll jedoch ausgebaut werden. Wann alle Kinder wieder in die Schule gehen können, ist noch offen. Hier stehen noch Beratungen an, aber es werde in jedem Fall besondere Regeln geben, was Klassenstärken und auch Abstandsregelungen betrifft.

In den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden die strengen Besuchsverbote aufrechterhalten.


https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/

16.04.2020, 15:30 Uhr