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20.01.2021

FFP2-Maskenpflicht an den Wertstoffhöfen

Die Kommunalbetriebe informieren, dass beim Besuch ihrer Wertstoffhöfe eine FFP2-Maske getragen werden muss. Dies betrifft die Problemmüllsammelstelle, die Wertstoffhöfe Süd und Fort Hartmann sowie die Annahme beim Caritas-Markt in Gaimersheim.

Die Kommunalbetriebe appellieren, in der Zeit des Lockdowns nur wichtige Entsorgungen vorzunehmen und Anlieferungen gegebenenfalls auf später zu verschieben. Um Wartezeiten zu verringern, sollten die Abfälle bereits beim Einladen in das Fahrzeug gut sortiert werden. Zu den Abladebereichen darf ausschließlich nach Weisung des Personals eingefahren werden, um die erlaubte Personenzahl nicht zu überschreiten.

Ferner raten die Kommunalbetriebe, bei Bedarf eine Hilfsperson mitzunehmen. Die Mitarbeiter vor Ort dürfen keine Hilfestellung beim Entladen leisten. Die Personenzahl sollte aber nur auf die notwendige Anzahl beschränkt sein. Während der Wartezeiten vor dem Einfahren müssen alle Personen, auch Kinder unter 12 Jahren, im Fahrzeug sitzen bleiben. Ferner gelten weiterhin in allen Wertstoffhöfen die Verhaltensregeln zu Hygiene und Abstand sowie die FFP2-Maskentragepflicht.

Bei der Annahmestelle beim Caritas Markt sind weiterhin die geänderten Öffnungszeiten zu beachten. Diese hat derzeit von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Am Samstag bleibt die Annahme von 9 bis 16 geöffnet. Die Einfahrt in den Hof ist bis 15 Minuten vor Schließung offen. Der Gebrauchtwarenmarkt der Caritas bleibt weiterhin geschlossen. Die Caritas bittet folglich, Gegenstände zur Weiterverwendung anderweitig aufzubewahren. Diese können aufgrund der begrenzten Lagerkapazitäten auch im Wertstoffhof Süd nicht angenommen werden.

Die Kommunalbetriebe informieren unter www.in-kb.de/corona über aktuelle Entwicklungen ihrer Unternehmensbereiche. Weitere Fragen beantworten gerne die Mitarbeiter der Abfallberatung unter Telefon 0841 305-3721.

20.01.2021, 17:30 Uhr