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Häufig gestellte Fragen:
FAQs für BZA-Mitglieder

Thema Vorschriften:

Wo finde ich die Geschäftsordnung der Bezirksausschüsse?

Wo finde ich die Stadtbezirkssatzung?

Wo finde ich die/den Vollzugsrichtlinie/Zuwendungsantrag zum Bürgerhaushalt?

Wo verlaufen die Grenzen der Stadtbezirke?

Die Bezirksgrenzen finden Sie auf diesen Plan im >> Geoportal

Thema Sitzungen:

Wer plant die Sitzungen der Bezirksausschüsse und lädt dazu ein?

Gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse bereitet der Vorsitzende des Bezirksausschusses die Sitzungen vor, stellt die dafür erforderliche Tagesordnung zusammen und lädt über das Hauptamt gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse zu den Sitzungen ein. In der Praxis wird die Einladung mit Tagesordnung an das Hauptamt an die E-Mail-Adresse bza@ingolstadt.de gesendet.

Das Sachgebiet 10-1 Bürgerbeteiligung übernimmt die Weiterverteilung der Einladung an die Bezirksausschussmitglieder in postalischer und elektronischer Form und prüft formale Bedingungen (wie z. B. die Ladungsfrist). Zudem wird die öffentliche Bekanntmachung und die Bekanntmachung im Internet auf www.ingolstadt.de/bzasitzungen veranlasst.

Wann muss die Einladung an das Hauptamt gesendet werden?

Die Einladung sollte 1,5 Wochen vor der Sitzung bis spätestens Freitag 09.00 Uhr im Hauptamt im E-Mail-Postfach bza@ingolstadt.de vorliegen, um die Öffentliche Bekanntmachung in der Folgewoche gewährleisten zu können.

Beispiel:

Sitzung am Mittwoch, 15.07.2020. → Einsendung der Einladung bis spätestens Freitag, 03.07.2020, 09.00 Uhr.

Rechtlich gesehen wäre eine angemessene Frist von 3 Tagen ausreichend (Tag der Sitzung und Tag des Zuganges der Einladung zählen dabei nicht mit). Letzteres ist wegen des kurzen Vorlaufs und der dann fehlenden Kommunikation in die Öffentlichkeit nicht zu empfehlen.

Wie läuft die Sitzungsplanung in der Praxis ab?

Um eine möglichst hohe Teilnehmerquote zu erreichen, kann für die Vorsitzenden empfohlen werden, dass Termine soweit möglich per E-Mail mit den anderen BZA-Mitgliedern abgestimmt werden oder ein regelmäßiger Turnus gefunden wird.

Um wirksame Beschlüsse zu erreichen ist immer eine Anwesenheitsmehrheit und Stimmberechtigtenmehrheit erforderlich.

Soweit Raumkosten in angemessenen Maß anfallen, können diese übernommen werden. Wir bitten jedoch darum, dies vorher mit dem SG 10-1 Bürgerbeteiligung im Detail bzw. der Höhe nach abzustimmen.

Wie oft finden BZA-Sitzungen statt?

In den vergangenen Jahren fanden jährlich zwischen 70 bis 80 BZA-Sitzungen aller zwölf Bezirksausschüsse statt. Gemäß § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse gilt folgendes:

Zur Beratung und Behandlung der für den Stadtbezirk bedeutsamen Angelegenheiten soll der Bezirksausschuss mindestens alle drei Monate zu einer Sitzung zusammentreten. Der Vorsitzende des Bezirksausschusses hat innerhalb von drei Wochen eine Sitzung einzuberufen, wenn ein Viertel der Bezirksausschussmitglieder unter Angabe der Beratungsgegenstände dies schriftlich beantragt. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags beim Bezirksausschussvorsitzenden.

Sind die Sitzungen öffentlich?

Die Sitzungen finden gemäß § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksausschüsse grundsätzlich öffentlich statt. Soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Ansprüche einzelner oder Interessen der Stadt entgegenstehen oder die Stadt Ingolstadt verlangt, dass ein Tagesordnungspunkt in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wird (§ 10 Abs. 5 der Stadtbezirkssatzung).

Wo finde ich die Protokolle meines Bezirksausschusses?

Die vom Schriftführer des Bezirksausschusses erstellten Protokolle werden im BZA-Ratsinfoportal hochgeladen. Eine Nutzerkennung erhalten Sie gesondert zugesendet. Hierzu können Sie sich folgendermaßen anmelden:

Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger können die Protokolle im Hauptamt nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.

Was passiert mit den Beschlüssen meines Bezirksausschusses?

Das Hauptamt verteilt die aus dem Protokoll hervorgehenden Beschlüsse des Bezirksausschusses an die zuständigen Referate. Die Weiterleitung wird dokumentiert. Vom zuständigen Fachamt erhält der Bezirksausschuss eine Antwort als Stellungnahme.

In welchen Fällen hat der Bezirksausschuss ein Anhörungs- und Unterrichtungsrecht?

Ein Unterrichtungs- und Anhörungsrecht besteht gemäß §§5 und 6 der Stadtbezirkssatzung i. V. m. § 2 Abs.1 der Geschäftsordnung der Bezirksausschüsse in den in der Anlage der Geschäftsordnung genannten Fäll (siehe ab Seite 9):

Häufige Sachthemen:

Wie kann das Aufstellen von Geschwindigkeitsmessanlagen vom Bezirksausschuss beauftragt werden?

Die Sitzungsvorlage vom 28.05.2018 informiert über den Einsatz der Geschwindigkeitsanzeigegeräte und Auswertung der Ergebnisse:

Wo finde ich die Erläuterungen zur Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlagen?

Die Sitzungsvorlage vom 25.01.2017 bietet zahlreiche Antworten auf Fragen rund um das Thema Geschwindigkeitsanzeigegeräte:

Wo finde ich statistische Daten zu meinem Stadtbezirk?

Unter www.ingolstadt.de/Rathaus/Aktuelles/Zahlen-Daten/Statistiken-nach-Stadtteilen finde ich statistische Informationen zu den einzelnen Stadtbezirken.

Wo finde ich Informationen zur derzeitigen Corona-Situation?

Unter www.ingolstadt.de/corona finden Sie die Informationen zum Thema Corona.