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Allgemeine Veranstaltungen

Leitfaden für Veranstalter

Diese Seite richtet sich an Veranstalter, die ein Konzert, eine Tanzveranstaltung, ein Sportevent, eine öffentliche Party oder eine sonstige öffentlich zugängliche Veranstaltung durchführen möchten.

Allgemeine Hinweise

  • Auf dem Portal des Bayer. Gesundheitsministeriums werden Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus informiert:
    www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen 
  • Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes benötigen. Öffentlicher Grund beinhaltet alle öffentlichen und gewidmeten Straßen und Wege.
  • Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beim Amt für Ordnungs, Gewerbe und Verbraucherschutz einzureichen. Bei erstmaligen Großveranstaltungen oder Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung kann die Anhörung des Ausschusses für Sport, Veranstaltungen und Freizeit notwendig werden, was die benötigte Vorlaufzeit erhöht.
  • Bei größeren Veranstaltungen (ab 1000 erwarteten Besuchern) und bei erhöhtem Gefahrenpotential kann vom Veranstalter oder Betreiber die Einreichung eines Sicherheitskonzepts gefordert werden.  Ziel eines Sicherheitskonzeptes ist es, die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Szenarien zu beschreiben, die Verfahrensregeln und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen.
  • Die Immissionsvorschriften (z.B. gegen Lärm) sowie die Sperrzeitregelung (mindestens von 05:00 bis 06:00 Uhr) sind bei jeder Veranstaltung einzuhalten und werden je nach Art und Örtlichkeit der Veranstaltung festgelegt.
  • Dem Antrag ist ein maßstabsgetreuer und aussagekräftiger Plan, aus dem alle Aufbauten ersichtlich sind,  beizulegen.
  • Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke, ist neben dem Antrag für die Veranstaltung selbst auch eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz zu beantragen. Beide Formulare finden Sie weiter unten.
  • Hinweis: Personen, die Speisen zubereiten oder verkaufen, benötigen meistens eine Belehrung über Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt.

Was ist einzureichen?

  • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Anzeige einer Veranstaltung
  • Bei Alkoholausschank: Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis
  • Plan des gesamten Veranstaltungsbereichs (Außengelände und alle Räume) im Maßstab 1:100 (wenn größer DIN A3: 1:200), mit allen Aufbauten (Bühnen, Zelte, usw.) und Notausgängen. Bitte alle Maße angeben!
  • Eine Auflistung der Programmpunkte inklusive Zeiten, soweit diese nach dem jetzigen Planungsstand feststehen (ansonsten nachzureichen)
  • Bitte beachten sie, dass bei unvollständigen Antragsunterlagen eine fristgerechte Bearbeitung nicht gesichert ist.

Merkblätter

Häufige Fragen und Antworten - FAQ

  • Wie läuft das Verfahren bei Veranstaltungen, Messen / Märkten, Versammlungen weiter?
    Die eingereichten Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit überprüft. Sollten in diesem Schritt noch Fragen auftauchen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Als nächstes werden diverse Fachämter am Genehmigungsverfahren beteiligt und deren Stellungnahmen eingeholt. Sind die Rückmeldungen eingegangen, kann ein Bescheids erstellt werden. Dieser geht Ihnen dann umgehend zu.

  • Wer ist für die Beseitigung des anfallenden Mülls zuständig?
    Für die Beseitigung des durch die Veranstaltung anfallenden Mülls ist der Veranstalter verantwortlich. Findet keine Beseitigung statt, so wird dies von der Stadtreinigung auf Kosten des Veranstalters übernommen.

  • Welchen Sanitätsdienst soll ich nehmen?
    Welchen Sanitätsdienst Sie für ihre Veranstaltung buchen, steht Ihnen frei, sofern er den notwendigen Umfang leisten kann und Sie nicht durch einen Vertrag (z. B. mit dem Verpächter) gebunden sind.

  • An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Lebensmittelhygiene habe?
    Gesundheitsamt, Lebensmittelüberwachung – Telefon: 0841 305-1504

  • An wen wende ich mich, wenn ich einen Stromanschluss benötige?
    Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH – Telefon: 0841 804142

  • An wen wende ich mich, wenn ich einen Wasseranschluss benötige?
    Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH – Telefon: 0841 804142

  • Was muss ich beim Einsatz von Feuerwerk & Pyrotechnik beachten?
    Für die Durchführung eines Feuerwerks oder die Verwendung von Bühnenpyrotechnik wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Sprengstoff, Telefon: 0841 305-1511 oder -1519.

  • Wo finde ich Informationen über Vorschriften und Regelungen zur Sondernutzung?
    Diese Informationen finden Sie in der Sondernutzungssatzung Straßenrecht

  • Sollten Sie weitere Fragen haben, die auf diesen Seiten nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an den Zentralen Veranstaltungsservice im Ordnungsamt:

Kontakt

Telefon: 0841 305-1441, -1513, -1515

Tel.: 0841 305-1513 /-1516 /-1441
Tel.: 0841 305-1522 /-1524 (Bei Fragen zum Alkoholausschank)
Fax: 0841 305-1509
E-Mail-Adresse oder
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