Behindertenparkplätze
Die Informationen zur Beantragung einer Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung werden vom Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation zur Verfügung gestellt:
Informationen zur Beantragung einer Parkerleichterung
Die IFG stellt in all ihren Parkeinrichtungen Stellplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Diese können sowohl von Dauer- als auch von Kurzparkern genutzt werden. Entsprechende Hinweisschilder kennzeichnen diese Parkplätze.
Informationen zu den Stellplätzen für Menschen mit Behinderung der IFG