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Feinstaubplakette

Beschreibung

Bereits seit Mitte 2007 können in deutschen Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet wurden.

Um eine Feinstaubplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm EURO 1 oder schlechter.

Benötigte Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein

Hinweise

Nähere Informationen des Umweltbundesamtes zu Umweltzonen:

Umweltbundesamt - Umweltzonen in Deutschland
Umweltbundesamt - Thema Feinstaub
Umweltzonen

Gebühren

Die Gebühr für eine Feinstaubplakette beträgt 5,00 Euro.

Kontakt

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
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