Feinstaubplakette
Beschreibung
Bereits seit Mitte 2007 können in deutschen Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet wurden.
Um eine Feinstaubplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm EURO 1 oder schlechter.
Benötigte Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
Hinweise
Nähere Informationen des Umweltbundesamtes zu Umweltzonen:
Umweltbundesamt - Umweltzonen in Deutschland
Umweltbundesamt - Thema Feinstaub
Umweltzonen
Gebühren
Die Gebühr für eine Feinstaubplakette beträgt 5,00 Euro.
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt