Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Beschreibung

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • ÖPNV - Kaufoptionen Deutschlandticket
    Sie können das Deutschlandticket über die VGI-App, im Deutschlandticket-Onlineshop oder als Chipkarte kaufen.
  • ÖPNV - Online Tickets kaufen (VGI-Onlineshop)
    Im online- und mobileshop erhalten Sie Tickets für das Stadtgebiet Ingolstadt, VGI-Tarifgebiet und für den Airport Express zum Flughafen München.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 16.07.2025