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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- ÖPNV - Kaufoptionen Deutschlandticket
Sie können das Deutschlandticket über die VGI-App, im Deutschlandticket-Onlineshop oder als Chipkarte kaufen. - ÖPNV - Online Tickets kaufen (VGI-Onlineshop)
Im online- und mobileshop erhalten Sie Tickets für das Stadtgebiet Ingolstadt, VGI-Tarifgebiet und für den Airport Express zum Flughafen München.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 16.07.2025
Stand: 16.07.2025
