Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.
Hinweis
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige Ihrer zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Verfahrensablauf
Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Hinweise
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Internet eine Vielzahl oftmals kostenpflichtiger Angebote privater Drittanbieter gibt, die damit werben, Formulare zur Anzeige eines Gewerbes zur Verfügung zu stellen und anschließend an die Gewerbebehörde zu übermitteln.
Die Gebühr für die eigentliche Gewerbeanzeige Ihrer zuständigen Gemeinde ist hier im Regelfall nicht inkludiert und fällt dann zusätzlich an.
Kosten
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.
Formulare
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt. - Gewerbeabmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Rechtsgrundlagen
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7
Anzeigepflicht - § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung - § 55c Gewerbeordnung (GewO)
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 14.10.2025
