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Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 27.06.2026
Stand: 27.06.2026
