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Ausländische Mitbürger

Verzögerungen bei der Fertigung von elektronischen Aufenthaltstiteln


Wichtiger Hinweis für Menschen mit Schutzstatus (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte oder Menschen mit Abschiebeverboten): Meldung von Reisen ins Heimatland


Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2026 verlängert


Bitte beachten Sie, Vorsprachen im Amt für Ausländerwesen und Migration sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:

Online-Terminvereinbarung


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Wichtiger Hinweis zum Verfahren zur Online-Terminreservierung:

Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und einen Termin im Kalender ausgewählt haben, bekommen Sie eine Mail an Ihre angegebene Mail-Adresse.
Diese Mail enthält einen Link, mit dem Sie Ihre Reservierung bestätigen; dieser Link ist 1 Stunde gültig. Jetzt wird der Termin im System eingetragen und Sie erhalten eine weitere Mail mit der genauen Terminzeit, einer 5-stelligen Terminnummer und eventuell mitzubringenden Unterlagen.
Erst wenn Sie diese zweite Mail bekommen, ist der Termin reserviert.


Häufig gestellte Fragen an das Amt für Ausländerwesen und Migration (FAQ)

Muss ich eine geplante Reise in meinen Herkunftsstaat bei der Ausländerbehörde melden?

Zum 30.10.2024 ist eine wichtige Neuerung durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten: Demnach müssen Personen mit Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz oder Abschiebeverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 AufenthG seit dem 01.11.2024 bevorstehende Reisen in den Herkunftsstaat (Heimreisen) sowie den Grund der Reise gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde anzeigen (§ 47b AufenthG). Der Verstoß gegen die Anzeigepflicht ist bußgeldbewehrt (§ 98 Absatz 2 Nr. 2b AufenthG neu).

Die Heimreisen und die entsprechenden Begründungen können über unser sicheres Kontaktformular (Sicheres Kontaktformular) auf unserer Internetseite oder mit E-Mail an auslaenderamt@ingolstadt.de angezeigt werden.

Die Ausländerbehörde wird diese Information dann an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergeben, welches dann gegebenenfalls einen Widerruf des Schutzstatus prüfen kann.

Eine Genehmigung der Reise durch die Ausländerbehörde ist mit der Anzeigepflicht nicht verbunden. Bei rechtlichen Fragen zu den möglichen rechtlichen Folgen ihrer geplanten Heimreise, z. B. auch zur Frage der „sittlichen Gebotenheit“ der konkreten Reise, wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Daten bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (service@bamf.bund.de).

Ich brauche einen Termin beim Amt für Ausländerwesen und Migration

Persönliche Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Frage bereits in diesen FAQs beantwortet wird.
  • Falls nicht, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum an Nachricht schreiben oder Sicheres Kontaktformular. Nennen Sie Ihr genaues Anliegen. Sie erhalten einen Termin oder eine Antwort auf Ihre Frage.

Postalisch erreichen Sie uns:
Amt für Ausländerwesen und Migration
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

Ich kann das Amt für Ausländerwesen und Migration telefonisch nicht erreichen. Was kann ich tun?

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Frage bereits in diesen FAQs beantwortet wird.

Falls nicht, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum an Nachricht schreiben oder Sicheres Kontaktformular. Nennen Sie Ihr genaues Anliegen. Sie erhalten einen Termin oder eine Antwort auf Ihre Frage.

Postalisch erreichen Sie uns:
Amt für Ausländerwesen und Migration
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

Wie erhalte ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel?

Sie können den Aufenthaltstitel entweder nach vorheriger Online-Terminvereinbarung abholen

Abholtermin buchen

oder ihn mit der Option Direktversand direkt nach Hause liefern lassen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Gebühr.

Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis) ausweisen. Der Direktversand für elektronische Aufenthaltstitel ist ab dem 16. Geburtstag möglich.

Ich habe den Direktversand des elektronischen Aufenthaltstitels gewählt, aber er konnte nicht zugestellt werden. Wie gehe ich weiter vor?

Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis) ausweisen.

Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen Sie die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an das Ausländeramt Ingolstadt weitergeleitet. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel aufbewahrt, bis Sie ihn nach vorheriger Terminvereinbarung abholen.

Ich habe bereits einen neuen Reisepass und möchte meinen Aufenthaltstitel »übertragen« lassen.

Bitte übersenden Sie vorab eine Kopie oder einen Scan Ihres neuen Reisepasses per E-Mail (auslaenderamt@ingolstadt.de). Sie erhalten dann unaufgefordert einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten und Bestellung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels. Alternativ können Sie einen Termin für den Übertrag des neuen Reispasses hier buchen:

Online-Termin vereinbaren

Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz oder nach § 81 Absatz 5 i. V. m. § 11 Absatz 4 FreizügG/EU kann von deutscher Seite aus eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen.

Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert. Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 AufenthG berechtigt dagegen nicht zu Auslandsreisen.

Darf ich reisen, wenn mein alter Reisepass abgelaufen ist und ich meinen "gültigen" Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht auf den neuen Reisepass übertragen bekommen habe?

Wenn Ihr alter Reisepass abgelaufen ist und Ihr gültiger Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht auf Ihren neuen Reisepass übertragen werden konnte oder Sie Ihren neue elektronischen Aufenthaltstitel noch nicht erhalten haben, ist das Reisen für Sie dennoch in der Regel möglich.

In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie Ihren noch gültigen elektronische Aufenthaltstitel sowie Ihren neuen und alten Reisepass mitführen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, es kann jedoch zu einer verlängerten Grenzkontrollzeit kommen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Vorgehensweise für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert.

Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren oder er ist gestohlen worden.

Bitte teilen Sie uns den Verlust schriftlich oder per E-Mail mit (Nachricht schreiben oder Sicheres Kontaktformular). Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache.

Ich bin umgezogen und möchte die Adresse auf meinem Aufenthaltstitel ändern.

Aktuell können wir leider keine Termine für diesen Service zur Verfügung stellen. Bitte führen Sie stattdessen Ihre Meldebescheinigung mit, um Ihre aktuelle Wohnanschrift zu belegen.

Ich beabsichtigte den Wechsel des Arbeitgebers und benötige hierfür die ausländerrechtliche Erlaubnis. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten und die erforderliche ausländerrechtliche Genehmigung benötigen, übersenden Sie uns bitte per E-Mail folgende Stellenbeschreibung: Formblatt der Bundesagentur für Arbeit.

Die Stellenbeschreibung ist von Ihrem neuen Arbeitgeber auszufüllen. Sofern vorhanden fügen Sie eine Kopie des Entwurfes des neuen Arbeitsvertrages bei.

Ist es möglich mein Besuchsvisum zu verlängern?

In der Regel nein. Die Verlängerungen von Visa dürfen nicht voraussetzungslos erfolgen und sind nur in Ausnahmefällen möglich. Hierbei sind europarechtliche Voraussetzungen zu beachten. Eine Verlängerung kann dementsprechend nur bei Vorliegen höherer Gewalt oder zur Wahrung politischer Interessen erfolgen.

Auf welchem Weg kann ich die anfallenden Gebühren bezahlen?

Im Amt für Ausländerwesen und Migration ist nur bargeldlose Zahlung möglich. Barzahlungen können nur während der Öffnungszeiten der Stadtkasse vorgenommen werden.

Wie reiche ich meine Unterlagen ein:

Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Unterlagen ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen übermitteln Sie uns bitte

  • per E-Mail: auslaenderamt@ingolstadt.de 
  • per Post (bitte nur Kopien, Passfotos müssen zum vorgegebenen Termin mitgebracht werden) an das
    Amt für Ausländerwesen und Migration
    Neues Rathaus
    Rathausplatz 4
    85049 Ingolstadt
  • Sie können auch den Briefkasten im Eingangsbereich des Neuen Rathauses zur Abgabe Ihrer Unterlagen nutzen.