Coronavirus; Meldung nach Einreise aus einem Risikogebiet
Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind grundsätzlich verpflichtet, die für sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu kontaktieren.
Beschreibung
Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums (z. B. die häufigsten Fragen zur Quarantäne nach der Einreise oder zur Testpflicht).
Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts finden Sie Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete.
Rechtsgrundlagen
Meldung an das Gesundheitsamt bei Einreise aus einem Risikogebiet
Meldung an das Gesundheitsamt bei Einreise aus einem Risikogebiet
Bitte beachten Sie, das Testergebnis muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- schriftlich oder elektronisch
- deutsch, englisch, französisch
- max. 48 Stunden vor Einreise oder bei Einreise vorgenommen
- Anforderungen des RKI
Pro Person ist ein eigenes Formular auszufüllen!
Wichtiger Hinweis:
Nach dem Ausfüllen des Formulars klicken Sie bitte auf "Absenden". Daraufhin erscheint eine Zusammenfassung der von Ihnen eingegebenen Daten. Dort klicken Sie bitte auf "Eingaben bestätigen". Erst dann wird Ihre Meldung auch tatsächlich an uns übermittelt. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Dies ist Ihr Nachweis, dass wir Ihre Meldung erhalten haben.
Sind diese Unterlagen übermittelt und es erfolgt keine Rückmeldung durch das Gesundheitsamt, ist die Pflicht des Einreisenden erfüllt und die Meldung kann als erledigt betrachtet werden.
Sollten Sie Probleme oder Fragen zum Formular haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Telefon 0841 305-1430.
Online Verfahren
Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland online anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet.
Formulare
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Weiterführende Links
- Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
- Häufig gestellte Fragen zum Thema neuartiges Coronavirus – Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
z. B. Fragen zur Quarantäne nach der Einreise oder zur Testpflicht - Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland - Auswärtiges Amt
- Aktuelle Informationen für Reisende des Bundesgesundheitsministeriums
- Gesundheitsamt nach PLZ oder Ort suchen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 08.01.2021