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08.05.2026

Rechtsaufsicht genehmigt Kreditaufnahmen

Rund 43 Millionen für dringliche Investitionen

Die Regierung von Oberbayern hat der Stadt Ingolstadt die beantragten Kreditermächtigungen für besonders dringliche und unabweisbare Investitionsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung genehmigt. Ein entsprechender Bescheid ist heute eingegangen. Die Beantragung war im Frühjahr vom Stadtrat beschlossen worden.
Mit dem Bescheid genehmigt die Regierung insgesamt eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 43 Millionen Euro. Die Mittel dienen der Fortführung bereits begonnener sowie neuer Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden.

Neben bereits in Vorjahren eingegangenen Verpflichtungen aus Auftragsvergaben, die in 2026 zur Zahlung anstehen, wurden auch Kreditmittel für die Sanierung der Hauptfeuerwache, die Erweiterung der Grundschule Ringsee, die Erneuerung eines Abschnitts der Südliche Ringstraße und die Containeranlage der Grundschule Unsernherrn bewilligt.

Diese Projekte erlauben nach Einschätzung der Stadt aus Sicherheitsgründen, Sicherstellung der Beschulung und aufgrund möglicher Mehrkosten keinen weiteren Aufschub. Die Beurteilung, ob eine Maßnahme notwendig oder unabweisbar ist, obliegt der Stadt Ingolstadt im Rahmen ihrer kommunalen Finanzhoheit.

Die Regierung sieht die Voraussetzung für die Genehmigung von Krediten im Wesentlichen eingehalten und erkennt darin keinen Widerspruch zu den Zielen der Haushaltskonsolidierung.
Die Kreditgenehmigung gilt zunächst nur für das laufende Haushaltsjahr 2026. Hintergrund ist die derzeitige vorläufige Haushaltsführung: Nach der gesetzlichen Haushaltssystematik können Kreditermächtigungen jeweils nur für das aktuelle Haushaltsjahr genehmigt werden.

Die Stadt Ingolstadt arbeitet mit Hochdruck an der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Dieses soll die Basis für weitere Kreditermächtigungen bilden, um sicherzustellen, dass weiterhin bereits begonnene und genehmigte Projekte auch in den kommenden Jahren fortgeführt und abgeschlossen werden können.