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04.11.2025

Solaranlagen in der Altstadt

Neue Richtlinie beschlossen

Der Stadtrat hat in seiner Oktobersitzung einstimmig die neue Richtlinie „Solaranlagen in der Altstadt“ verabschiedet. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien im historischen Stadtgebiet zu fördern und zugleich den denkmalpflegerischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Richtlinie dient künftig als Entscheidungsgrundlage für Bauherren und Verwaltung und soll mehr Transparenz und Planungssicherheit bei der Genehmigung von Solaranlagen im Baudenkmalbereich schaffen. Sie legt fest, unter welchen gestalterischen Voraussetzungen Solaranlagen auf Gebäuden in der historischen Altstadt zulässig sind. Dabei wird zwischen vier Stufen unterschieden – von nicht einsehbaren Dachflächen bis hin zu besonders prägenden Baudenkmälern mit hohen Anforderungen an die Gestaltung.

Für einzelne identitätsstiftende Gebäude mit besonders großen, stadtbildprägenden Dachflächen – etwa das Neue Schloss, den Herzogskasten, die Kurfürstliche Reitschule, die Hohe Schule, das Alte Rathaus, die Außenseite der Stadtmauer und Kirchengebäude – werden Solaranlagen ausgeschlossen.

„Mit der neuen Richtlinie schaffen wir eine klare und verlässliche Grundlage, um Klimaschutz und Denkmalschutz in Einklang zu bringen“, erklärte Stadtbaurätin Ulrike Wittmann-Brand. „Sie ermöglicht eine denkmalverträgliche Nutzung von Solarenergie und ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung.“

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die Stadtheimatpflegerinnen und Stadtheimatpfleger waren in die Erarbeitung eingebunden und unterstützen die Richtlinie, die auch Vorbildcharakter für andere Kommunen haben kann.