Außerbetriebsetzung (Kraftfahrzeug abmelden)
Beschreibung
Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Mit der Abmeldung (§ 16 FZV) endet die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf danach nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es darf nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Die Zollverwaltung als steuerverwaltende Stelle und die Versicherung werden über das Kraftfahrt-Bundesamt darüber informiert, dass Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist.
Zur Außerbetriebsetzung müssen die Plaketten von den Kennzeichen des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde entfernt werden. Die Zulassungsbehörde vermerkt das Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Sie erhalten die entstempelten Kennzeichenschilder und die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) zurück.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder (zur Entfernung der Siegelplakette)
- bei Verschrottung: zusätzlich Verwertungsnachweis
Formulare/Links
Verwertungsnachweis
Hinweise
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:
- innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und
- nur innerhalb von Deutschland sowie
- auf direktem Weg.
Dies gilt jedoch nur, wenn
- das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist,
- zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung noch Versicherungsschutz besteht und
- die Kennzeichen nicht für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs verwendet werden.
Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, wenn Sie die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe legen.
Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung, ob das Fahrzeug für die Rückfahrt noch versichert ist.
Kennzeichenreservierung
Soll das Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung wieder auf das gleiche Kennzeichen zugelassen werden, so können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate als Verbleibskennzeichen reservieren lassen.
Soll das Kennzeichen des außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf ein anderes/neues Fahrzeug übernommen werden, so kann das Kennzeichen für die Dauer von drei Monaten als Wunschkennzeichen reserviert werden.
Die Kennzeichen, die am bisherigen Fahrzeug hinterlegt waren, können nur für ein neues/ anderes Fahrzeug reserviert werden, wenn die Außerbetriebsetzung direkt bei der Zulassungsbehörde Ingolstadt erfolgt.
Ein beibehaltenes Kennzeichen aus einem anderen Zulassungsbezirk kann nach Außerbetriebssetzung des Fahrzeuges nicht weiter reserviert bzw. auf ein anderes/neues Fahrzeug übernommen werden.
Bitte weisen Sie bei der Außerbetriebsetzung auf den Reservierungswunsch hin.
Gebühren
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde beträgt 16,50 Euro.
Online-Verfahren
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause aus alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und mit sofortiger Wirkung durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen.
Kontakt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt