Ich bin alleinerziehend und habe eine Arbeit (mit geringem Einkommen) oder suche eine Arbeit.
Welche finanziellen Hilfen könnten in Frage kommen?
Bürgergeld
Voraussetzungen:
Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen / Vermögen finanzieren?
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingende Voraussetzung!
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45101 (Arbeitgeber-Team)
Tel.: 0841 305-45112 (Auskunft und Termine)
Fax: 0841 305-45111
E-Mail-Adresse oder
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Website besuchen
Formulare:
Besonderheiten:
Bürgergeld wird nachrangig nach allen anderen Leistungen gewährt.Auszubildende sind in der Regel ausgeschlossen.
Bei Schwangerschaft werden zusätzliche Leistungen Mehrbedarf, ggf. Erstausstattung für das Baby gezahlt.
Die Auszahlung erfolgt zum Monatsanfang und wird rückwirkend für den Monat gezahlt, in welchem der Antrag gestellt wurde.
Melden Sie sich mit Ihrem Ausweis/Pass und den Ausweisen/Pässen der Kinder im Servicebereich. Dort erhalten Sie Termine für eine Information und einen für die Antragsabgabe.
Bildung und Teilhabe
Voraussetzungen:
Bezieher von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe können für Klassenfahrten der Kinder, für den Schulbedarf der Kinder, für Nachhilfe, für eine Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule etc.) eine Erstattung beantragen.
Weitere Informationen unter:
Bildungspaket - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zu beantragen bei:
Jobcenter Ingolstadt (für Bezieher von Bürgergeld)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Sozialamt Ingolstadt (für Wohngeld-, Sozialhilfe-, Kinderzuschlagbezieher)
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Formulare:
Bildung und Teilhabe - Online-Antrag für Leistungen des Jobcenters
Ferienbetreuung für Kinder
Voraussetzungen:
Die Kosten für die Ferienbetreuung können nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden.
Zu beantragen bei:
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Formulare:
erhalten Sie im Amt für Jugend und Familie
Besonderheiten:
Der Antrag muss rechtzeitig vor Antritt der Ferienmaßnahme gestellt werden. Die Kosten werden direkt mit dem Veranstalter abgerechnet.
Kindergeld
Voraussetzungen:
Kindergeld für minderjährige Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben.
Für Kinder über 18 Jahre gelten Besonderheiten.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur.
Zu beantragen bei:
Formulare:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices#familie-und-kinder
Besonderheiten:
Die Auszahlung erfolgt je nach Endziffer der Kindergeldnummer im Laufe des Monats. Kindergeld wird laufend ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt.
Kinderbetreuungskosten
Eltern, die in Ingolstadt wohnen und deren Kind oder deren Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Hort, Kinderkrippe) oder eine Mittagsbetreuung besuchen, haben Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung, wenn den Eltern und dem Kind die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist.
Dies ist immer dann gegeben, wenn Eltern oder Kinder folgende Leistungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)
- Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII)
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Des Weiteren können auch Eltern oder Kinder mit geringem Erwerbseinkommen einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung haben. Hier wird zur Feststellung der zumutbaren Belastung eine Einkommensprüfung vorgenommen.
Die Anträge auf Übernahme der Gebühren müssen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17 im 3. Stock, eingereicht werden.
Für weitere Informationen zur Antragsstellung oder zum Download der erforderlichen Formulare klicken Sie bitte ⮕ hier ⬅
Oder nutzen Sie gleich unser ⮕ Online-Formular ⬅
Kinderzuschlag
Voraussetzungen:
Ihr(e) Kind(er) bekommt/bekommen Kindergeld und Sie selbst verfügen über ein Einkommen, das für die Lebenshaltung der Kinder nicht ausreicht.
Mit der Gewährung des Kinderzuschlages soll der Bezug von Bürgergeld vermieden werden. Der Kinderzuschlag kann höchsten 292 Euro pro Kind betragen.
Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur und das Infotool des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend:
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer
www.infotool-familie.de
Zu beantragen bei:
Familienkasse Bayern Süd
Formulare:
Unterhaltsvorschuss
Voraussetzungen:
Ihr Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt und lebt bei Ihnen (alleinerziehendem Elternteil), während der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil zahlt nicht/ nicht regelmäßig/ weniger als den Mindestunterhalt oder die Waisenrente des Kindes liegt unter dem Mindestunterhalt.
Genaue und weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss
Zu beantragen bei:
Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
Raum: 330, Geschäftszimmer
85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1701, 305-1733
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jugendamt
Formulare:
Wohngeld / Lastenzuschuss
Nähere Informationen:
Befreiung und Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben und gilt für alle Personen, die in der Wohnung leben und sowie für alle Rundfunkgeräte (Radio, Fernseher, Computer und Smartphone) in dieser Wohnung.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
Wichtig:
- Minderjährige sind nicht beitragspflichtig.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen.
Sie haben die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen unter Antrag auf Befreiung.
Antragsformulare können Sie auch im Bürgerservice im Neuen Rathaus abholen bzw. dort stellen.
Folgende Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40) des SGB XII oder nach § 27a oder 27d BVG
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel (§§ 41 bis 46) des SGB XII
- Empfänger von Bürgergeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 SGB II
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e BVG
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66) des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des LAG ein Freibetrag zuerkannt wird
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach SGB VIII in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII leben
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach den §§ 99, 100 Nr. 5 SGB III oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III, die nicht bei den Eltern wohnen
- taubblinde Menschen
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
Folgende Personen können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrag beantragen:
- blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können
Die Stadt Ingolstadt bietet diesen Service kostenlos an. Es fallen keinerlei Gebühren für Beglaubigung, Fotokopien usw. an.
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 305-1558
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Raum: Erdgeschoss
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