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08.01.2024

Bezahlbares Wohnen

Alle wichtigen Infos rund um den Wohnberechtigungsschein

Die Firmenzielsetzung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt (GWG) besteht in der sozialen Verantwortung zur Versorgung der Ingolstädter Bevölkerung mit bezahlbarem und attraktivem Wohnraum. Ein Großteil der Mietwohnungen ist daher öffentlich gefördert. Für diese geförderten Wohnungen, umgangssprachlich auch Sozialwohnungen genannt, gilt jedoch ein Wohnberechtigungsschein (WBS) als Zugangsvoraussetzung. Im Anschluss erläutern wir die wichtigsten Fragen dazu.

Was ist der WBS?
Der Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Zugang zu den öffentlichen geförderten Mietwohnungen. Die Berechtigung ermittelt sich auf Grundlage bestimmter Einkommensgrenzen. Sind die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins erfüllt, erhalten die Besitzer/-innen des WBS je nach Einkommensvoraussetzung, bestimmte Mietzuschüsse.

Wer kann den WBS beantragen?
Grundsätzlich kann jeder den WBS bei der Stadt Ingolstadt beantragen. Um zu ermitteln, ob eine Berechtigung besteht, wird das Gesamteinkommen berechnet. Die Berechnung erfolgt individuell und ist unter anderem abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Wo kann ich den WBS beantragen?
Zuständig ist das Amt für Soziales der Stadt Ingolstadt (Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt). Für eine Antragstellung ist keine persönliche Terminvorsprache erforderlich. Der Antrag kann über folgende Wege eingereicht werden:
- per Post an die oben genannte Adresse
- durch Einwurf in den Hausbriefkasten
- per E-Mail an sww@ingolstadt.de
Außerdem können die Anträge für einen WBS von der Website der Stadt Ingolstadt heruntergeladen oder direkt online ausgefüllt werden. https://www.ingolstadt.de/ wohnberechtigungsschein

Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen des jeweiligen Haushaltes. Bei der Berechnung werden zusätzlich bestimmte Beträge abgezogen, so dass sich die tatsächlichen Einkommensgrenzen noch etwas weiter erhöhen. Der WBS ist in verschiedene Stufen unterteilt: Die Stufe I stellt die unterste Einkommensstufe dar, bei Stufe II und III darf das Gesamteinkommen um bis zu 30% bzw. 60% überschritten werden. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern errechnet sich somit beispielsweise in der Stufe III ein Jahresbruttoeinkommen von ca. 100.000 Euro als Einkommensgrenze.

Was kostet der WBS und wie lange ist dieser gültig?
Der Antrag für den WBS kostet in Ingolstadt 10 Euro. Die ausgestellte Bescheinigung ist dann für ein Jahr gültig. Bei Mietvertragsabschluss erhebt das Wohnungsamt eine weitere Gebühr von 15 Euro.

Wie lange sind die Wartezeiten für eine Wohnung?
Der Ingolstädter Mietwohnungsmarkt ist derzeit noch immer recht angespannt und besonders das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist begrenzt. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Ingolstadt (GWG) führt eine Vormerkliste mit allen Wohnungsinteressenten. Die Wartezeit richtet sich demnach nach dem Zeitpunkt der Antragstellung und nach den gewünschten Anforderungen an die Wohnung (Wohnungsgröße, Lage, Ausstattung etc.) und nach der Dringlichkeit in Bezug auf die Lebenssituation. Daher kann keine bestimmte Wartezeit genannt werden. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich beispielsweise auch für bald bezugsfertige Neubauten vormerken zu lassen. Hier werden Interessentenanfragen ca. ab einem halben Jahr vor Fertigstellung aufgenommen Das aktuelle Neubauprogramm der GWG wird nahezu ausschließlich im geförderten Wohnungsbau umgesetzt. Es lohnt sich also zu prüfen, ob die Bedingungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllt werden, da sich somit die Chance auf eine bezahlbare Wohnung bei der GWG verdoppeln lässt.