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08.06.2020

Versammlungen der Jagdgenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich

Das Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilt in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit, dass ab sofort die Durchführung von Versammlungen der Jagdgenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sind.
Als dringend erforderlich werden Versammlungen, insbesondere zur Neuwahl des Jagdvorstands sowie Beschlüsse über den Abschluss von Pachtverträgen in Betracht gezogen. Die Versammlungen sind so durchzuführen, dass, wo immer möglich, ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m eingehalten werden kann. Weitere Maßnahmen zum Infektionsschutz wie beispielsweise das tragen von Gesichtsmasken und regelmäßiges Lüften von geschlossenen Räumen sollten getroffen werden.

08.06.2020, 14:30 Uhr