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Meldungs-Archiv

Es wurden 15171 Mitteilungen gefunden

Wappen der Stadt Ingolstadt
Asylbewerber werden grundsätzlich in staatlichen Einrichtungen untergebracht. Soweit dies mangels vorhandener Unterbringungsplätze nicht möglich ist, erfolgt die Unterbringung durch die Landratsämter als Staatsbehörden und die kreisfreien Gemeinden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises (sog. dezentrale Unterbringung). Asylbewerber sind verpflichtet, zunächst für die Dauer von bis zu sechs Monaten gegebenenfalls auch bis zu 24 ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt

Die kreisfreie Stadt Ingolstadt hat die kommunale Aufgabe, Geflüchtete dezentral im Stadtgebiet unterzubringen, mit Geld- und Sachleistungen zu versorgen sowie die Betreuung sicher zu stellen. Die Kosten der Sach- und Geld-Leistungen für die Asylbewerberleistungsempfänger trägt der Freistaat Bayern. Auf Beschluss des Stadtrates ist deshalb seit Juni 2014 das Sachgebiet Flucht und Integration im Amt für Soziales eingerichtet. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration und die Regierung von Oberbayern.

Das Asylverfahren in Bayern Zuständig für die Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Das Bayerische Staatsministerium des Innern legt die Aufnahmequoten für die Regierungsbezirke und diese die Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte fest. Aufsichtsbehörde für die Aufnahme, die landesweite Verteilung nach diesen Quoten sowie die Unterbringung ... mehr
StMI Förderlogo Integration
Die Beratung richtet sich an Personen im laufenden Asylverfahren und Bleibeberechtigte bzw. Geduldete. Wir besprechen die persönliche Situation. beraten zu Leistungen nach dem AsylbLG und zu anderen Leistungen. informieren über das nationale Asylverfahren und das Dublinverfahren. beraten zum Umgang mit Behörden und bieten Unterstützung bei Anträgen. unterstützen bei Wohnungsproblemen, ärztlicher Versorgung und ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Zentrale Bearbeitungsstelle "Leistungen für Bildung und Teilhabe" Das Jobcenter Ingolstadt ist als zentrale Bearbeitungsstelle neben den Anträgen für die Empfänger von Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) auch für die Anträge der Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag zuständig. Nur Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt

Hilfe bei drohender Wohnungslosigkeit, Obdachlosenhilfe

Unter den Begriff Obdachlose / Wohnungslose fallen Personen, die keinen festen Wohnsitz haben oder Personen, die mit oder ohne Schuld ihre Wohnung verloren haben und nun in einer von der Kommune gestellten Unterkunft (Obdachlosenunterkunft) wohnen müssen. Was muss ich tun?
Im Bereich der Stadt Ingolstadt wohnende und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen ... mehr
Amt für Soziales - Auf der Schanz 39
© Stadt Ingolstadt / Roessle
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen werden allerdings nur so weit gewährt, als der Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann.
Wer mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann und noch nicht ... mehr
Amt für Soziales - Auf der Schanz 39
© Stadt Ingolstadt / Roessle
Anspruchsberechtigte erwachsende Personen, die durch Erreichen der Regelalters­grenze oder durch dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, erhalten Grundsicherungs­leistungen, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können. Erwerbsfähige Personen, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, können bei entsprechenden Voraussetzungen (z.B. kein ausreichendes Einkommen ... mehr
Pflegestützpunkt Ingolstadt - Logo
Pflegestützpunkt Ingolstadt: www.pflegestuetzpunkt-ingolstadt.deWeitere Informationen und eine Übersicht über die Pflege- und Wohnplätze finden Sie beim Pflegestützpunkt Ingolstadt unter www.pflegestuetzpunkt-ingolstadt.de Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege finden Sie hier: mehr
Pflegestützpunkt Ingolstadt - Logo

Ambulant betreute Wohngemeinschaften zeichnen sich durch das Selbstbestimmungsgremium der Bewohner bzw. ihrer Angehörigen aus. Dieses Gremium

  • wählt den Pflege- und Betreuungsdienst und den Umfang der externen Pflegeleistungen, die gegen Entgelt angeboten werden.
  • vertritt die Interessen der Bewohner gegenüber dem Vermieter und den Leistungserbringern
  • und organisiert den gemeinsamen Haushalt und die Beschäftigung der Bewohner.

Die Bewohner schließen Einzelmietverträge mit dem Initiator, Investor oder Vermieter ab. Es dürfen nicht mehr als zwei Wohngemeinschaften der gleichen Initiatoren mit je maximal 12 Bewohnern in unmittelbarer Nähe zueinander sein. Die Wohngemeinschaft muss baulich, organisatorisch und wirtschaftlich selbständig sein. Sie darf kein Bestandteil einer stationären Einrichtung (Heim) sein. Pflegestützpunkt Ingolstadt: www.pflegestuetzpunkt-ingolstadt.deWeitere ... mehr
Pflegestützpunkt Ingolstadt - Logo

Was ist „Betreutes Wohnen“? Grundsätzlich gilt: So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig. Leider ist der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht gesetzlich geschützt, es gibt bislang auch keine verbindliche Standards. Das Betreute Wohnen ist kein Heimwohnen. Es fällt daher nicht unter das Gesetz zur Regelung der Pflege, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG, Bayern) und damit nicht unter die FQA-„Heim“-Aufsicht.
Unter Begriffen wie „Betreutes Wohnen", „Versorgtes Wohnen", „Begleitendes Wohnen“, „Wohnen mit Service“, „Wohnen Plus“ oder „Seniorenresidenz“ und „Seniorenwohnanlage" kann jeder Anbieter unterschiedliche Leistungen anbieten.

Unter Begriffen wie „Betreutes Wohnen", „Versorgtes Wohnen", „Begleitendes Wohnen“, „Wohnen mit Service“, „Wohnen Plus“ oder „Seniorenresidenz“ und „Seniorenwohnanlage" kann jeder Anbieter unterschiedliche Leistungen anbieten. Im besten Fall erhalten sie eine Kombination aus dem Leben im eigenen Haushalt und dem Angebot eines gut ausgestatteten Heimes mit Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen. Der Vermieter/Träger ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Das Elisabeth Hospiz bietet Lebensraum für 13 Gäste. Die möblierten Einzelzimmer mit eigenem Duschbad sind auf zwei Etagen angeordnet. Alle Bereiche des Hospizes sind behindertenfreundlich gestaltet. Die Bewohner des Hospizes können die letzte Phase ihres Lebens selbstbestimmt, in Würde und ihren Vorstellungen entsprechend gestalten. Dies erfolgt auf Grund bestmöglicher medizienischer und ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Im Mittelalter war ein Hospiz das ersehnte Dach, unter dem die müden, leidenden und oft auch sterbenden Menschen Hilfe und Schutz erfuhren. Der Hospizverein Ingolstadt e. V. wurde im Februar 1993 als gemeinnütziger Verein gegründet. Er ist christlichen Wertvorstellungen verbunden, aber unabhängig von Konfession und Nationalität. Das Ziel Wir begleiten Menschen auf ihrem ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Eine Betreuung kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll beantragt oder angeregt werden beim Betreuungsgericht (die zuständige Abteilung des Amtsgerichts). Eine Genehmigung des Betreuungsgerichts muss beantragt werden bei ... § 1829 BGB: ärztliche Maßnahmen § 1830 BGB: Sterilisation § 1831 BGB: Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen § 1832 BGB: ärztliche Zwangsmaßnahmen § 1833 ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Eine PalliativStation ist keine Sterbestation. Palliativmedizin – palliare heißt übersetzt umhüllen, ummanteln – bedeutet umfassende Betreuung von Menschen mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung, die nur noch eine begrenzte Lebenserwartung zulässt. Die PalliativStation bietet umfassende Betreuung und Begleitung der Patienten und Angehörigen. hat das Ziel, den Betroffenen ein möglichst ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Montag bis Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Montag bis Freitag 10:00 bis 18:00 Uhr, Samstag 10:00 bis 14:00 Uhr Hochschulmitglieder der THI: Montag bis Sonntag 06:00 bis 24:00 Uhr mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Montag bis Freitag 08:30 bis 24:00 Uhr Samstag 09:00 bis 20:00 Uhr in den Semesterferien: www.ku-eichstaett.de/Bibliothek.de mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Sonntag 18:00 bis 19:00 Uhr Dienstag 16:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag 18:00 bis 19:00 Uhr Freitag 15:00 bis 17:00 Uhr mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Sonntag 10:00 bis 11:30 Uhr Dienstag 16:30 bis 17:30 Uhr Mittwoch 17:30 bis 19:00 Uhr mehr
Amt für Soziales - Auf der Schanz 39
© Stadt Ingolstadt / Roessle

Vormerkbescheid & Wohnberechtigungsschein (WBS) für öffentlich geförderte Wohnungen

Mit dem Wohnberechtigungsschein kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Für besonders einkommensschwache Haushalte wird über den Vormerkbescheid eine geförderte Wohnung vermittelt. Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39 Für eine Antragstellung ist KEINE persönliche Terminvorsprache erforderlich. Der Antrag kann über ... mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Sonntag 09:15 bis 11:30 Uhr Mittwoch 15:30 bis 18:00 Uhr mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Dienstags und jeden ersten Donnerstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr. mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Sonntag 10:30 bis 11:00 Uhr Dienstag 15:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch 19:00 bis 20:00 Uhr mehr
Wappen der Stadt Ingolstadt
Sonntag 09:15 bis 10:30 Uhr Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 17:30 bis 18:30 Uhr mehr
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