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Die kreisfreie Stadt Ingolstadt hat die kommunale Aufgabe, Geflüchtete dezentral im Stadtgebiet unterzubringen, mit Geld- und Sachleistungen zu versorgen sowie die Betreuung sicher zu stellen. Die Kosten der Sach- und Geld-Leistungen für die Asylbewerberleistungsempfänger trägt der Freistaat Bayern. Auf Beschluss des Stadtrates ist deshalb seit Juni 2014 das Sachgebiet Flucht und Integration im Amt für Soziales eingerichtet. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration und die Regierung von Oberbayern.
Das Asylverfahren in Bayern Zuständig für die Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Das Bayerische Staatsministerium des Innern legt die Aufnahmequoten für die Regierungsbezirke und diese die Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte fest. Aufsichtsbehörde für die Aufnahme, die landesweite Verteilung nach diesen Quoten sowie die Unterbringung ... mehrHilfe bei drohender Wohnungslosigkeit, Obdachlosenhilfe
Unter den Begriff Obdachlose / Wohnungslose fallen Personen, die keinen festen Wohnsitz haben oder Personen, die mit oder ohne Schuld ihre Wohnung verloren haben und nun in einer von der Kommune gestellten Unterkunft (Obdachlosenunterkunft) wohnen müssen. Was muss ich tun?Im Bereich der Stadt Ingolstadt wohnende und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen ... mehr
Wer mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann und noch nicht ... mehr
Ambulant betreute Wohngemeinschaften zeichnen sich durch das Selbstbestimmungsgremium der Bewohner bzw. ihrer Angehörigen aus. Dieses Gremium
Was ist „Betreutes Wohnen“? Grundsätzlich gilt: So viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig. Leider ist der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht gesetzlich geschützt, es gibt bislang auch keine verbindliche Standards. Das Betreute Wohnen ist kein Heimwohnen. Es fällt daher nicht unter das Gesetz zur Regelung der Pflege, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG, Bayern) und damit nicht unter die FQA-„Heim“-Aufsicht.
Unter Begriffen wie „Betreutes Wohnen", „Versorgtes Wohnen", „Begleitendes Wohnen“, „Wohnen mit Service“, „Wohnen Plus“ oder „Seniorenresidenz“ und „Seniorenwohnanlage" kann jeder Anbieter unterschiedliche Leistungen anbieten.
Vormerkbescheid & Wohnberechtigungsschein (WBS) für öffentlich geförderte Wohnungen
Mit dem Wohnberechtigungsschein kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Für besonders einkommensschwache Haushalte wird über den Vormerkbescheid eine geförderte Wohnung vermittelt. Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39 Für eine Antragstellung ist KEINE persönliche Terminvorsprache erforderlich. Der Antrag kann über ... mehr