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Informationen zu öffentlichen Grillflächen

In einigen Ingolstädter Naherholungsgebieten gibt es Zonen, in denen Grillen erlaubt ist. Hier finden Sie die genaue Lage der "Grillzonen" sowie Tipps und Regeln für das Grillen in diesen Bereichen.

Hinweis

Erlaubt ist das Grillen in den ausgeschilderten Bereichen.

Bitte halten Sie beim Grillen folgende Regeln ein:

  • In den freigegebenen Bereichen ist das Grillen nur mit Holzkohle- oder Gasgrills bis zu einer Größe von 25 x 50 cm bzw. 40 cm Durchmesser zugelassen. Bedenken Sie: Funkenflug ist sehr gefährlich!
  • Vermeiden Sie Lärm, insbesondere durch laute Musik.
  • Beschädigen Sie keine Bäume, Sträucher, Pflanzen oder Anlageneinrichtungen.
  • Löschen Sie nach dem Grillen sowie bei starkem Wind die Glut vollständig.
  • Achten Sie auf Ihre mitgebrachten Flaschen und vermeiden Sie gefährliche Glasscherben.
  • Nehmen Sie Ihre Abfälle und ausgekühlten Grillrückstände wieder mit – oder werfen Sie diese in die bereitstehenden Abfallbehälter.
  • Bodenfeuer sind gefährlich und in jeder Form (auch mit Holzkohle) verboten.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger und vermeiden Sie Schäden in den schönen Natur- und Erholungsräumen.
Dokument anzeigen: Grillplatz Baggersee
Grillplatz Baggersee (PDF, 4.9 MB | Dokument vorlesen)
Dokument anzeigen: Grillplatz Auwaldsee
Grillplatz Auwaldsee (PDF, 5.2 MB | Dokument vorlesen)
Dokument anzeigen: Grillplatz Mailinger Aue
Grillplatz Mailinger Aue (PDF, 3.6 MB | Dokument vorlesen)
Dokument anzeigen: Grillplatz Fort Peyerl
Grillplatz Fort Peyerl (PDF, 3.5 MB | Dokument vorlesen)